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Die Rechtssetzungsdynamik im europaischen Verbrauchervertragsrecht bleibt ungebrochen. Der bisher verfolgte Ansatz der Harmonisierung durch isolierte verbraucherschutzende Richtlinien konnte aber nur eine fragmentarische Rechtsangleichung erreichen, was die Frage nach alternativen Methoden aufwirft. Zu diesen zahlt die sanfte Harmonisierung mittels eines sog. optionalen Vertragsrechtsinstruments. Ein solches kann, wenn es von den Vertragsparteien gewahlt wird, neben die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen treten und damit eine Anpassung oder Umgestaltung des nationalen Vertragsrechts entbehrlich machen. Eine mogliche Grundlage fur die inhaltliche Ausgestaltung solcher Instrumente bildet dabei der wissenschaftliche Entwurf eines europaischen privaten Vermogensrechts (sog. Draft Common Frame of Reference, DCFR). Kathrin Franck untersucht, wie ein auf Basis des DCFR entwickeltes optionales Verbrauchervertragsrechtsinstrument im Bereich des Mobiliarmietrechts ausgestaltet sein konnte.
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Die Rechtssetzungsdynamik im europaischen Verbrauchervertragsrecht bleibt ungebrochen. Der bisher verfolgte Ansatz der Harmonisierung durch isolierte verbraucherschutzende Richtlinien konnte aber nur eine fragmentarische Rechtsangleichung erreichen, was die Frage nach alternativen Methoden aufwirft. Zu diesen zahlt die sanfte Harmonisierung mittels eines sog. optionalen Vertragsrechtsinstruments. Ein solches kann, wenn es von den Vertragsparteien gewahlt wird, neben die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen treten und damit eine Anpassung oder Umgestaltung des nationalen Vertragsrechts entbehrlich machen. Eine mogliche Grundlage fur die inhaltliche Ausgestaltung solcher Instrumente bildet dabei der wissenschaftliche Entwurf eines europaischen privaten Vermogensrechts (sog. Draft Common Frame of Reference, DCFR). Kathrin Franck untersucht, wie ein auf Basis des DCFR entwickeltes optionales Verbrauchervertragsrechtsinstrument im Bereich des Mobiliarmietrechts ausgestaltet sein konnte.