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Karl Friedrich Eichhorn (1781-1854), ein enger Freund Savignys und Mitbegrunder der historischen Rechtsschule, ist noch heute als Autor der -Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte- bekannt. Nahezu vergessen ist jedoch, dass er auch einer der beruhmtesten Staatsrechtler seiner Zeit war. Die hier veroffentlichte Mitschrift seiner im Winter 1821/22 gehaltenen staatsrechtlichen Vorlesung ist das bisher einzige bekannte Beispiel fur die Anwendung der Lehren der fruhen historischen Rechtsschule auf das offentliche Recht. Gerade auf diesem Gebiet zeigt sich aber, dass Savigny und seine Anhanger mit der -historischen Rechtswissenschaft- vor allem politische Ziele verfolgten.
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Karl Friedrich Eichhorn (1781-1854), ein enger Freund Savignys und Mitbegrunder der historischen Rechtsschule, ist noch heute als Autor der -Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte- bekannt. Nahezu vergessen ist jedoch, dass er auch einer der beruhmtesten Staatsrechtler seiner Zeit war. Die hier veroffentlichte Mitschrift seiner im Winter 1821/22 gehaltenen staatsrechtlichen Vorlesung ist das bisher einzige bekannte Beispiel fur die Anwendung der Lehren der fruhen historischen Rechtsschule auf das offentliche Recht. Gerade auf diesem Gebiet zeigt sich aber, dass Savigny und seine Anhanger mit der -historischen Rechtswissenschaft- vor allem politische Ziele verfolgten.