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Der Autor zeigt als Insider die Problematik der Einfugung des offentlichen Auftragswesens in die bestehende soziale marktwirtschaftliche Ordnung. Der offentliche Auftraggeber hat wesentliche im Grundgesetz fundierte Normen wie z.B. Wettbewerbsprinzip, Gleichheitsgrundsatz und Sozialstaatsprinzip zu beachten. Ausserdem verbietet das Sittengesetz einen Nachfragemachtmissbrauch. Der offentliche Auftraggeber soll die haushaltsrechtliche Forderung nach sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung der Haushaltsmittel erfullen, darf dabei aber die Vertragsfreiheit nicht einseitig zu seinen Gunsten auslegen. Neben der Stellung als Treuhander offentlicher Mittel muss er auch sozial-, wirtschafts- und verteidigungspolitische Aspekte beachten, wobei sein Handeln durch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungsanweisungen bestimmt wird.
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Der Autor zeigt als Insider die Problematik der Einfugung des offentlichen Auftragswesens in die bestehende soziale marktwirtschaftliche Ordnung. Der offentliche Auftraggeber hat wesentliche im Grundgesetz fundierte Normen wie z.B. Wettbewerbsprinzip, Gleichheitsgrundsatz und Sozialstaatsprinzip zu beachten. Ausserdem verbietet das Sittengesetz einen Nachfragemachtmissbrauch. Der offentliche Auftraggeber soll die haushaltsrechtliche Forderung nach sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung der Haushaltsmittel erfullen, darf dabei aber die Vertragsfreiheit nicht einseitig zu seinen Gunsten auslegen. Neben der Stellung als Treuhander offentlicher Mittel muss er auch sozial-, wirtschafts- und verteidigungspolitische Aspekte beachten, wobei sein Handeln durch Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungsanweisungen bestimmt wird.