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Das Bestechungsunwesen verfalscht den freien Leistungswettbewerb. Rechtliche Unterschiede in der Bekampfung dieser Unsitte in den EG-Staaten bedeuten unterschiedliche Wettbewerbschancen im Gemeinsamen Markt. Um den Leistungswettbewerb in der EG funktionsfahig zu erhalten, muss gegen das Bestechungsunwesen einheitlich vorgegangen werden. Dies setzt zunachst die Feststellung der im EG-Bereich geltenden Rechtsverhaltnisse auf diesem Gebiet voraus. Dabei ist eine vorrangige Behandlung der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland wegen der besonderen gesetzlichen Regelung und wegen der Einfuhrung in die rechtlichen Problemkreise angezeigt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, nach einer vergleichenden Wurdigung der nationalen Rechtssysteme, einen Vorschlag fur eine Harmonisierungsrichtlinie zur Bekampfung des Bestechungsunwesens, wie sie der Rat der Europaischen Gemeinschaften erlassen konnte, zu unterbreiten.
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Das Bestechungsunwesen verfalscht den freien Leistungswettbewerb. Rechtliche Unterschiede in der Bekampfung dieser Unsitte in den EG-Staaten bedeuten unterschiedliche Wettbewerbschancen im Gemeinsamen Markt. Um den Leistungswettbewerb in der EG funktionsfahig zu erhalten, muss gegen das Bestechungsunwesen einheitlich vorgegangen werden. Dies setzt zunachst die Feststellung der im EG-Bereich geltenden Rechtsverhaltnisse auf diesem Gebiet voraus. Dabei ist eine vorrangige Behandlung der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland wegen der besonderen gesetzlichen Regelung und wegen der Einfuhrung in die rechtlichen Problemkreise angezeigt. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, nach einer vergleichenden Wurdigung der nationalen Rechtssysteme, einen Vorschlag fur eine Harmonisierungsrichtlinie zur Bekampfung des Bestechungsunwesens, wie sie der Rat der Europaischen Gemeinschaften erlassen konnte, zu unterbreiten.