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Zwischen Raumordnungs- und Umweltrecht besteht ein wissenschaftlich wenig untersuchter funktionaler Zusammenhang. Die rechtliche Komponente ist dabei nur eine von mehreren Dimensionen dieses Zusammenhangs. Auf der Grundlage dieses Ausgangspunktes setzt sich der Verfasser fur den Bereich der Bundesrepublik Deutschland mit der Frage auseinander, welche Instrumente der Raumplanung einen gesamtgesellschaftlich effizienten Beitrag zur Umweltvorsorge leisten konnen. Eine kritische Analyse der umweltbedeutsamen Regelungen des Raumordnungsrechts des Bundes und der Lander sowie der raumordnerischen Programme und Plane auf Bundes- und Landesebene steht daher im Zentrum der Untersuchung. Die gewonnenen Ergebnisse fuhren zu einer Reihe beachtenswerter Vorschlage fur eine Fortentwicklung des Raumplanungsrechts. Die Untersuchung verdeutlicht, dass zur Losung der Umweltprobleme nicht nur eine starkere Kooperation von Raumplanungs- und Umweltrecht erforderlich ist, sondern dass daruber hinaus der dominierende -monodimensionale- rechtswissenschaftliche Denkansatz durch eine -synthetische-, okologische und okonomische Aspekte einbeziehende Grundlagen- und Folgenorientierung im Rechtsdenken ersetzt werden muss.
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Zwischen Raumordnungs- und Umweltrecht besteht ein wissenschaftlich wenig untersuchter funktionaler Zusammenhang. Die rechtliche Komponente ist dabei nur eine von mehreren Dimensionen dieses Zusammenhangs. Auf der Grundlage dieses Ausgangspunktes setzt sich der Verfasser fur den Bereich der Bundesrepublik Deutschland mit der Frage auseinander, welche Instrumente der Raumplanung einen gesamtgesellschaftlich effizienten Beitrag zur Umweltvorsorge leisten konnen. Eine kritische Analyse der umweltbedeutsamen Regelungen des Raumordnungsrechts des Bundes und der Lander sowie der raumordnerischen Programme und Plane auf Bundes- und Landesebene steht daher im Zentrum der Untersuchung. Die gewonnenen Ergebnisse fuhren zu einer Reihe beachtenswerter Vorschlage fur eine Fortentwicklung des Raumplanungsrechts. Die Untersuchung verdeutlicht, dass zur Losung der Umweltprobleme nicht nur eine starkere Kooperation von Raumplanungs- und Umweltrecht erforderlich ist, sondern dass daruber hinaus der dominierende -monodimensionale- rechtswissenschaftliche Denkansatz durch eine -synthetische-, okologische und okonomische Aspekte einbeziehende Grundlagen- und Folgenorientierung im Rechtsdenken ersetzt werden muss.