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Das Rechtsinstitut des betrieblichen Sozialplanes wird verschiedentlich als die wichtigste neue Bestimmung des Betriebsverfassungs- gesetzes von 1972 bezeichnet. Zudem wird vielerorts mit dieser Mitbe- stimmungsregelung die Erwartung verbunden, Rationalisierungslasten und beschaftigungspolitische Risiken gleichmassiger zu verteilen. Solche Anspruche werden in der vorliegenden, interdisziplinar ange- legten Untersuchung vor dem Hintergrund jungster Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit rechtlichen Voraussetzungen und okonomischen Bedingungen konfrontiert, unter denen Sozialplane aufgestellt werden. In Anbetracht klar zu tage tretender Schwachen des Gesetzestextes und seiner praktischen Umsetzung werden Fortent- wicklungsansatze diskutiert, die sich an dem osterreichischen und englischen Arbeitsrecht orientieren.
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Das Rechtsinstitut des betrieblichen Sozialplanes wird verschiedentlich als die wichtigste neue Bestimmung des Betriebsverfassungs- gesetzes von 1972 bezeichnet. Zudem wird vielerorts mit dieser Mitbe- stimmungsregelung die Erwartung verbunden, Rationalisierungslasten und beschaftigungspolitische Risiken gleichmassiger zu verteilen. Solche Anspruche werden in der vorliegenden, interdisziplinar ange- legten Untersuchung vor dem Hintergrund jungster Ergebnisse der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit rechtlichen Voraussetzungen und okonomischen Bedingungen konfrontiert, unter denen Sozialplane aufgestellt werden. In Anbetracht klar zu tage tretender Schwachen des Gesetzestextes und seiner praktischen Umsetzung werden Fortent- wicklungsansatze diskutiert, die sich an dem osterreichischen und englischen Arbeitsrecht orientieren.