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Die Diskussion um die Anwendung der Generalklausel Treuepflicht auf die Rechtsbeziehungen der Kapitalgesellschafter stand zunachst ganz im Zeichen dogmatischer Probleme. Erst in neuerer Zeit ist vermehrt die Tendenz erkennbar, auch auf die Regelungsbedurftigkeit des jeweiligen Interessenkonfliktes abzustellen und durch Fall- gruppenbildung sachgerechte Losungskriterien zu entwickeln. Ur- sachlich hierfur waren nicht zuletzt rechtsvergleichende Unter- suchungen des amerikanischen Rechts, die vor allem Ende der sechziger und zu Anfang der siebziger Jahre durchgefuhrt wurden. In Fort- setzung dieser Tendenz will die vorliegende Arbeit versuchen, durch Vergleichung des gegenwartigen Regelungsbereiches der Treuepflichten von Kapitalgesellschaftern im deutschen und amerikanischen Recht einen Beitrag zur inhaltlichen Konkretisierung der Generalklausel zu leisten.
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Die Diskussion um die Anwendung der Generalklausel Treuepflicht auf die Rechtsbeziehungen der Kapitalgesellschafter stand zunachst ganz im Zeichen dogmatischer Probleme. Erst in neuerer Zeit ist vermehrt die Tendenz erkennbar, auch auf die Regelungsbedurftigkeit des jeweiligen Interessenkonfliktes abzustellen und durch Fall- gruppenbildung sachgerechte Losungskriterien zu entwickeln. Ur- sachlich hierfur waren nicht zuletzt rechtsvergleichende Unter- suchungen des amerikanischen Rechts, die vor allem Ende der sechziger und zu Anfang der siebziger Jahre durchgefuhrt wurden. In Fort- setzung dieser Tendenz will die vorliegende Arbeit versuchen, durch Vergleichung des gegenwartigen Regelungsbereiches der Treuepflichten von Kapitalgesellschaftern im deutschen und amerikanischen Recht einen Beitrag zur inhaltlichen Konkretisierung der Generalklausel zu leisten.