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Die Gesamtvertretung tritt - insbesondere im Wirtschaftsleben - in zahlreichen Erscheinungsformen auf. Im krassen Gegensatz zu ihrer Bedeutung steht die unzureichende gesetzliche Regelung dieser Vertretungsmacht. Es ist der Praxis vorbehalten, Zweifelsfragen im Rahmen der Ausubung einer Gesamtvertretungsmacht zu losen. Dabei stehen sich verschiedene Interessen gegenuber: die der Gesamvertreter, die der Vertretenen und die der Geschaftspartner. Sachgerechte Losungen mussen folglich die Praktikabilitat der Gesamtvertretung gewahrleisten, ohne den Schutz des Vertretenen und die Sicherheit des Rechtsverkehrs zu vernachlassigen. Ziel der Arbeit ist es, mit Hilfe notwendiger Einschrankungen die Ausubung der Gesamtvertretungsmacht berechenbar zu gestalten und gleichzeitig einen angemessenen Interessenausgleich herbeizufuhren.
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Die Gesamtvertretung tritt - insbesondere im Wirtschaftsleben - in zahlreichen Erscheinungsformen auf. Im krassen Gegensatz zu ihrer Bedeutung steht die unzureichende gesetzliche Regelung dieser Vertretungsmacht. Es ist der Praxis vorbehalten, Zweifelsfragen im Rahmen der Ausubung einer Gesamtvertretungsmacht zu losen. Dabei stehen sich verschiedene Interessen gegenuber: die der Gesamvertreter, die der Vertretenen und die der Geschaftspartner. Sachgerechte Losungen mussen folglich die Praktikabilitat der Gesamtvertretung gewahrleisten, ohne den Schutz des Vertretenen und die Sicherheit des Rechtsverkehrs zu vernachlassigen. Ziel der Arbeit ist es, mit Hilfe notwendiger Einschrankungen die Ausubung der Gesamtvertretungsmacht berechenbar zu gestalten und gleichzeitig einen angemessenen Interessenausgleich herbeizufuhren.