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31 BtMG realisiert die Honorierung von Aufklaerungshilfe im Rahmen der Strafverfolgung bisher am weitgehendsten. Diese Regelung steht im Spannungsverhaeltnis zwischen dem Versuch, die Effizienz und Praktikabilitaet des Strafverfahrensrechts zu steigern und dem Ziel, die Verteidigungs- und Schutzrechte des Beschuldigten zu gewaehrleisten. Aus dieser Kontroverse folgt die Aufgabenstellung der Untersuchung, die Vereinbarkeit des 31 BtMG mit den einschlaegigen Grundsaetzen des Strafprozess- und Verfassungsrechts zu ueberpruefen. Die Ergebnisse werden zeigen, inwieweit sich eine solche Vorschrift mit derartiger gesetzgeberischer Intention, vor allem unter dem Einfluss der immer extensiveren Anwendungspraxis durch den BGH, in das Straf-, Strafverfahrens- und Verfassungsrecht einfuegt. Daraus werden sich Konsequenzen fuer den Anwendungsbereich von 31 BtMG in der Praxis ergeben, an denen die Rechtsprechung sich messen lassen muss.
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31 BtMG realisiert die Honorierung von Aufklaerungshilfe im Rahmen der Strafverfolgung bisher am weitgehendsten. Diese Regelung steht im Spannungsverhaeltnis zwischen dem Versuch, die Effizienz und Praktikabilitaet des Strafverfahrensrechts zu steigern und dem Ziel, die Verteidigungs- und Schutzrechte des Beschuldigten zu gewaehrleisten. Aus dieser Kontroverse folgt die Aufgabenstellung der Untersuchung, die Vereinbarkeit des 31 BtMG mit den einschlaegigen Grundsaetzen des Strafprozess- und Verfassungsrechts zu ueberpruefen. Die Ergebnisse werden zeigen, inwieweit sich eine solche Vorschrift mit derartiger gesetzgeberischer Intention, vor allem unter dem Einfluss der immer extensiveren Anwendungspraxis durch den BGH, in das Straf-, Strafverfahrens- und Verfassungsrecht einfuegt. Daraus werden sich Konsequenzen fuer den Anwendungsbereich von 31 BtMG in der Praxis ergeben, an denen die Rechtsprechung sich messen lassen muss.