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Die Arbeit untersucht die arbeitsrechtliche Anordnung der Organe juristischer Personen des Privatrechts (GmbH-Geschaftsfuhrer und Vorstande), kritisiert sie unter organisationssoziologischen Gesichtspunkten sowie hinsichtlich des methodischen und methodologischen Verfahrens der Zuordnung. Es wird dargestellt, dass es sich bei der arbeitsrechtlichen Figur des -Arbeitnehmers- methodologisch nicht um einen Begriff, sondern einen Typus handeln kann. Der -Arbeitnehmer- wird typologisch erfasst, die so gewonnenen Erkenntnisse werden mit dem Ergebnis auf die Statusbeurteilung der Organe angewandt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften grosstenteils auf GmbH-Geschaftsfuhrer, zu einem kleineren Teil auf Vorstandsmitglieder anzuwenden sind. Die Anwendbarkeit der einzelnen Vorschriften wird dargestellt.
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Die Arbeit untersucht die arbeitsrechtliche Anordnung der Organe juristischer Personen des Privatrechts (GmbH-Geschaftsfuhrer und Vorstande), kritisiert sie unter organisationssoziologischen Gesichtspunkten sowie hinsichtlich des methodischen und methodologischen Verfahrens der Zuordnung. Es wird dargestellt, dass es sich bei der arbeitsrechtlichen Figur des -Arbeitnehmers- methodologisch nicht um einen Begriff, sondern einen Typus handeln kann. Der -Arbeitnehmer- wird typologisch erfasst, die so gewonnenen Erkenntnisse werden mit dem Ergebnis auf die Statusbeurteilung der Organe angewandt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften grosstenteils auf GmbH-Geschaftsfuhrer, zu einem kleineren Teil auf Vorstandsmitglieder anzuwenden sind. Die Anwendbarkeit der einzelnen Vorschriften wird dargestellt.