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Das Selbstbestimmungsrecht der Volker hat in der jungeren Vergangenheit immer grossere Bedeutung erlangt. Vor allem im Rahmen der Dekolonisationspolitik der Vereinten Nationen kommt diesem Prinzip eine entscheidende Funktion zu. Art. 73 (b) der Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Entwicklung der Selbstregierung in den Gebieten, die unter ihrer Verwaltung stehen. Grundsatzlich kann dieses Ziel auch durch die Assoziation solch eines abhangigen -territory- an einen anderen Staat realisiert werden. Unklar ist jedoch, welche formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine volkerrechtsgemasse Assoziation zu stellen sind.
Am Beispiel von Puerto Rico und der Entwicklung in bezug auf das Trust Territory of the Pacific Islands werden die Voraussetzungen und Moglichkeiten der Assoziation als volker- und staatsrechtlicher Gestaltungsform erortert.
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Das Selbstbestimmungsrecht der Volker hat in der jungeren Vergangenheit immer grossere Bedeutung erlangt. Vor allem im Rahmen der Dekolonisationspolitik der Vereinten Nationen kommt diesem Prinzip eine entscheidende Funktion zu. Art. 73 (b) der Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Entwicklung der Selbstregierung in den Gebieten, die unter ihrer Verwaltung stehen. Grundsatzlich kann dieses Ziel auch durch die Assoziation solch eines abhangigen -territory- an einen anderen Staat realisiert werden. Unklar ist jedoch, welche formalen und inhaltlichen Anforderungen an eine volkerrechtsgemasse Assoziation zu stellen sind.
Am Beispiel von Puerto Rico und der Entwicklung in bezug auf das Trust Territory of the Pacific Islands werden die Voraussetzungen und Moglichkeiten der Assoziation als volker- und staatsrechtlicher Gestaltungsform erortert.