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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Paragraph 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ent- halt seit 1994 den Passus, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden durfe. Die soziale Integration von Behinderten bzw. die Verbesserung dieser Integration sind somit als Aufgaben von verfassungsrechtlichem Rang bestimmt, die sich an alle Burgerinnen und Burger richten. Dieses einfache, wenngleich wichtige Postulat ist Grundlage fur die Ausfuhrungen des gesamten Buches. Fur die Pada- gogik ergibt sich aus dem Postulat eine besondere Verantwortung. Sie hat die Aufgabe, die gesellschaftliche Integration von Behinderten vorzubereiten und sie gegebenenfalls uber die schulische Integration zu verwirklichen. Eine schulische Integration, die diesen Namen ver- dient, kann nur gelingen, wenn Sonderpadagogik und Allgemeine Di- daktik sich uber ihre unterschiedlichen wissenschaftlichen und pra- xisbezogenen Perspektiven von Integration auseinandersetzen und diese Perspektiven in das gemeinsame Projekt schulischer Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen einbringen. Die Integration von Behinderten geht alle Padagoginnen und Pada- gogen an! Die Bedeutung der padagogischen Integrationsaufgabe lasst sich prazisieren, das heisst, hervorheben und eingrenzen. 1) Die in den Schulgesetzen der Bundeslander vorgesehene schulische Integration von Behinderten stellt keinen Selbstzweck dar, wie auch die Schule ihren Zweck nicht in sich selbst hat, sondern einen gesellschaftlichen Auftrag erfullt. Schulische Integration von Be- hinderten ist dann legitim und als unabdingbar zu fordern, wenn sie tatsachlich die gesellschaftliche Integration von Behinderten in au- sserschulische und nachschulische Lebensbereiche foerdert. Auch wenn es selbstverstandlich sein sollte zu uberprufen, ob eine solche Interdependenz von schulischer und gesellschaftlicher Integration besteht, wurde dies in der Vergangenheit oft versaumt.
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Paragraph 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ent- halt seit 1994 den Passus, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden durfe. Die soziale Integration von Behinderten bzw. die Verbesserung dieser Integration sind somit als Aufgaben von verfassungsrechtlichem Rang bestimmt, die sich an alle Burgerinnen und Burger richten. Dieses einfache, wenngleich wichtige Postulat ist Grundlage fur die Ausfuhrungen des gesamten Buches. Fur die Pada- gogik ergibt sich aus dem Postulat eine besondere Verantwortung. Sie hat die Aufgabe, die gesellschaftliche Integration von Behinderten vorzubereiten und sie gegebenenfalls uber die schulische Integration zu verwirklichen. Eine schulische Integration, die diesen Namen ver- dient, kann nur gelingen, wenn Sonderpadagogik und Allgemeine Di- daktik sich uber ihre unterschiedlichen wissenschaftlichen und pra- xisbezogenen Perspektiven von Integration auseinandersetzen und diese Perspektiven in das gemeinsame Projekt schulischer Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen einbringen. Die Integration von Behinderten geht alle Padagoginnen und Pada- gogen an! Die Bedeutung der padagogischen Integrationsaufgabe lasst sich prazisieren, das heisst, hervorheben und eingrenzen. 1) Die in den Schulgesetzen der Bundeslander vorgesehene schulische Integration von Behinderten stellt keinen Selbstzweck dar, wie auch die Schule ihren Zweck nicht in sich selbst hat, sondern einen gesellschaftlichen Auftrag erfullt. Schulische Integration von Be- hinderten ist dann legitim und als unabdingbar zu fordern, wenn sie tatsachlich die gesellschaftliche Integration von Behinderten in au- sserschulische und nachschulische Lebensbereiche foerdert. Auch wenn es selbstverstandlich sein sollte zu uberprufen, ob eine solche Interdependenz von schulischer und gesellschaftlicher Integration besteht, wurde dies in der Vergangenheit oft versaumt.