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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Leisten die Programme der Lokalsender in Nordrhein-Westfalen einen Bei- trag zur Forderung der Gleichstellung der Frau? Dieser zentralen Frage wird in einem mehrstufigen Untersuchungsdesign nachgegangen: Urn die Inhalts- analyse der Programme gruppieren sich Fallstudien in Redaktionen, Befra- gungen von Horerinnen und Horem und eine gesonderte Analyse der Frau- enprogramme im Biirgerfunk. Die Untersuchungsfelder entwickelten wir in einer Literaturanalyse und im Gesprach mit Gleichstellungsexpertinnen aus Medien und Gesellschaft. Die zentralen Befunde der Stu die wurden vor einer abschlieBenden Bewertung in einem Workshop mit Lokalfunk-Praktikerin- nen und -praktikem diskutiert. Ausgangspunkt der Untersuchung ist der gleichstellungsspezifische Pro- grammgrundsatz des Landesrundfunkgesetzes - in seiner passiven Wirkungs- richtung als Kontrollnorm und programmlicher Mindest-Standard sowie in seiner aktiven Wirkungsrichtung als rundfunkpolitisches Leitbild eines gleich- stellungsfOrdemden Programms. Die Untersuchung zeigt, daB dem Programmauftrag formal geniige getan wird. Das heiBt: Kein Lokalsender in Nordrhein-Westfalen unterschreitet die Mindestanforderungen des Landesrundfunkgesetzes. Wahrend des Untersu- chungszeitraumes stieBen wir zwar in Einzelfallen auf offensichtlich oder unterschwellig diskriminierende Programmbeitrage oder -elemente, es fanden sich aber keine Hinweise auf eine systematische Diskriminierung von Frauen in redaktionellem Programm und Werbung. Der Buchstabe des Gesetzes wird jedoch nicht mit Leben gefiillt.
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Leisten die Programme der Lokalsender in Nordrhein-Westfalen einen Bei- trag zur Forderung der Gleichstellung der Frau? Dieser zentralen Frage wird in einem mehrstufigen Untersuchungsdesign nachgegangen: Urn die Inhalts- analyse der Programme gruppieren sich Fallstudien in Redaktionen, Befra- gungen von Horerinnen und Horem und eine gesonderte Analyse der Frau- enprogramme im Biirgerfunk. Die Untersuchungsfelder entwickelten wir in einer Literaturanalyse und im Gesprach mit Gleichstellungsexpertinnen aus Medien und Gesellschaft. Die zentralen Befunde der Stu die wurden vor einer abschlieBenden Bewertung in einem Workshop mit Lokalfunk-Praktikerin- nen und -praktikem diskutiert. Ausgangspunkt der Untersuchung ist der gleichstellungsspezifische Pro- grammgrundsatz des Landesrundfunkgesetzes - in seiner passiven Wirkungs- richtung als Kontrollnorm und programmlicher Mindest-Standard sowie in seiner aktiven Wirkungsrichtung als rundfunkpolitisches Leitbild eines gleich- stellungsfOrdemden Programms. Die Untersuchung zeigt, daB dem Programmauftrag formal geniige getan wird. Das heiBt: Kein Lokalsender in Nordrhein-Westfalen unterschreitet die Mindestanforderungen des Landesrundfunkgesetzes. Wahrend des Untersu- chungszeitraumes stieBen wir zwar in Einzelfallen auf offensichtlich oder unterschwellig diskriminierende Programmbeitrage oder -elemente, es fanden sich aber keine Hinweise auf eine systematische Diskriminierung von Frauen in redaktionellem Programm und Werbung. Der Buchstabe des Gesetzes wird jedoch nicht mit Leben gefiillt.