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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Das Diensttagebuch des Generalgouverneurs Hans Frank im deutsch besetzten Polen wlihrend des Zweiten Weltkriegs erstreckt sich tiber die Zeit yom 26. Oktober 1939 bis zum 24. Januar 1945, also tiber die gesamte Zeit der deutschen OkkupationSherrschaft tiber Polen, und es halt auf seinen fast 12.000 Seiten (einschlieBlich der Registerbande) des Originals in tliglichen Eintragungen die Tlitigkeit der deutschen Zivllverwaltung peinlich genau fest. Schon allein des- halb wird das Diensttagebuch von deutschen wie von polnischen Zeitgeschichtlern als eine >, kapitale QueUe (Cz. Madajczyk) gewertet. Ftir kein anderes besetztes Land ist die deutsche Besatzungspolitik derart intensiv und detailliert tiberliefert wie flir Polen. Der einzig- artige Rmg dieses Dokuments zeigte sich schon frtih nach Kriegsende. Als der Generalgouverneur Frank nach seiner Flucht aus Polen am 4. Mai 1945 im oberbayerischen Neuhaus verhaftet wurde, hatte er die 38 Blinde des Dokuments bei sich. Sie dienten dann als Beweis- material flir die Anklage im ProzeB gegen Frank vor dem Internatio- nalen Militlirgerichtshof in Ntimberg, ja, sie befreiten die Anklage aus der geradezu bedrtickenden Beweisnot, in der sie sich ohne dieses yom Angeklagten selbst gefertigte Dokument befunden hlitte.
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Das Diensttagebuch des Generalgouverneurs Hans Frank im deutsch besetzten Polen wlihrend des Zweiten Weltkriegs erstreckt sich tiber die Zeit yom 26. Oktober 1939 bis zum 24. Januar 1945, also tiber die gesamte Zeit der deutschen OkkupationSherrschaft tiber Polen, und es halt auf seinen fast 12.000 Seiten (einschlieBlich der Registerbande) des Originals in tliglichen Eintragungen die Tlitigkeit der deutschen Zivllverwaltung peinlich genau fest. Schon allein des- halb wird das Diensttagebuch von deutschen wie von polnischen Zeitgeschichtlern als eine >, kapitale QueUe (Cz. Madajczyk) gewertet. Ftir kein anderes besetztes Land ist die deutsche Besatzungspolitik derart intensiv und detailliert tiberliefert wie flir Polen. Der einzig- artige Rmg dieses Dokuments zeigte sich schon frtih nach Kriegsende. Als der Generalgouverneur Frank nach seiner Flucht aus Polen am 4. Mai 1945 im oberbayerischen Neuhaus verhaftet wurde, hatte er die 38 Blinde des Dokuments bei sich. Sie dienten dann als Beweis- material flir die Anklage im ProzeB gegen Frank vor dem Internatio- nalen Militlirgerichtshof in Ntimberg, ja, sie befreiten die Anklage aus der geradezu bedrtickenden Beweisnot, in der sie sich ohne dieses yom Angeklagten selbst gefertigte Dokument befunden hlitte.