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Die Neubearbeitung 2013 der 433-480 geht umfassend und fundiert auf die aktuellen Rechtsfragen des Kaufrechts ein, etwa:
Die lange umstrittene Frage nach dem Umfang der Nachlieferung bei den sog. Einbaufallen wurde vom EuGH am 16.6.2011 zu Lasten der Verkaufer entschieden (d.h. Ersatzlieferung auch bei unverhaltnismassig hohen Kosten). Die Kommentierung setzt sich dezidiert mit dieser Entscheidung auseinander.
Die wichtige, vom BGH am 13.4.2011 entschiedene Frage, wo der Verkaufer seine Nacherfullung zu erbringen hat (Erfullungsort der Nacherfullung), wird eingehend hinsichtlich der Auswirkungen auf die Praxis eroertert.
Wiederum in jungerer Zeit ist die kaufrechtliche Einordnung von Software-Vertragen in die rechtliche Diskussion geraten.
Ebenso wenig geklart ist weiterhin die Frage, inwieweit die kaufrechtlichen Rahmenbedingungen auf Unternehmenskaufvertrage Anwendung finden.
Mit ausfuhrlich begrundeten Loesungsansatzen zu samtlichen wichtigen Streitfragen rundum das Kaufrecht.
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Die Neubearbeitung 2013 der 433-480 geht umfassend und fundiert auf die aktuellen Rechtsfragen des Kaufrechts ein, etwa:
Die lange umstrittene Frage nach dem Umfang der Nachlieferung bei den sog. Einbaufallen wurde vom EuGH am 16.6.2011 zu Lasten der Verkaufer entschieden (d.h. Ersatzlieferung auch bei unverhaltnismassig hohen Kosten). Die Kommentierung setzt sich dezidiert mit dieser Entscheidung auseinander.
Die wichtige, vom BGH am 13.4.2011 entschiedene Frage, wo der Verkaufer seine Nacherfullung zu erbringen hat (Erfullungsort der Nacherfullung), wird eingehend hinsichtlich der Auswirkungen auf die Praxis eroertert.
Wiederum in jungerer Zeit ist die kaufrechtliche Einordnung von Software-Vertragen in die rechtliche Diskussion geraten.
Ebenso wenig geklart ist weiterhin die Frage, inwieweit die kaufrechtlichen Rahmenbedingungen auf Unternehmenskaufvertrage Anwendung finden.
Mit ausfuhrlich begrundeten Loesungsansatzen zu samtlichen wichtigen Streitfragen rundum das Kaufrecht.