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Die Konigin nimmt im mittelalterlichen deutschen Reich eine herausragende Stellung ein: Sie ist die Gemahlin des Konigs und Teilhaberin an der Herrschaft im Reich. Inwieweit die mit der Formel des consortium regni umschriebene Vorstellung einer gemeinsamen Herrschaft des Konigspaares in die politische Praxis umgesetzt wurde, ist Gegenstand der Studie. Dabei wird erstmals der gesamte Zeitraum vom 10. bis zum 15. Jahrhundert in den Blick genommen. Es zeigt sich, dass die Konigin nicht nur als politische Beraterin und Vermittlerin agierte, sondern auch konigliche Hoheitsrechte ausubte.
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Die Konigin nimmt im mittelalterlichen deutschen Reich eine herausragende Stellung ein: Sie ist die Gemahlin des Konigs und Teilhaberin an der Herrschaft im Reich. Inwieweit die mit der Formel des consortium regni umschriebene Vorstellung einer gemeinsamen Herrschaft des Konigspaares in die politische Praxis umgesetzt wurde, ist Gegenstand der Studie. Dabei wird erstmals der gesamte Zeitraum vom 10. bis zum 15. Jahrhundert in den Blick genommen. Es zeigt sich, dass die Konigin nicht nur als politische Beraterin und Vermittlerin agierte, sondern auch konigliche Hoheitsrechte ausubte.