Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Rechnungslegung von Unternehmen wird durch Ressourcenknappheit, Unsicherheit und Arbeitsteiligkeit des Wirtschaftens erzwungen. Die geltende Rechtsordnung fordert im Handelsrecht eine Rechnungslegung vor sich selbst und gegenuber den an der Unternehmung teilnehmenden schutzwurdigen Personen - insbesondere den Glaubigern und Eigentumern, das Steuerrecht statuiert die Rechnungslegungspflicht gegenuber dem Zwangsteilhaber Fiskus. Es stellt sich die Frage, ob Rech- nungslegung gegenuber privaten Unternehmensteilnehmern grundsatzlich in gleicher Weise erfolgen kann oder muss wie gegenuber dem Steuerglaubiger. Die Geschichte der Rechnungslegung wie auch ein Blick uber die Grenzen liefern unterschiedliche Antworten auf diese Grundsatzfrage. Historisch ist diese in Deutschland vor uber 100 Jahren eher zufallig entschieden worden, als es der Kauf- mannschaft opportun erschien, fur Zwecke der Besteuerung statt der bis dahin anzuwendenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die vom Handelsrecht bereits angewandte Bilanz zugrundezulegen. Dies war die Geburtsstunde der Massgeblich- keit der Handelsbilanz fur die Steuerbilanz und der Beginn einer nunmehr uber 1- jahrigen Entwicklung, die durch wechselseitige Einflussnahmen der Rechenwerke und durch immer wieder aufflammende Grundsatzdiskussionen gekennzeichnet ist. Kontrovers wird diskutiert, ob das gegenwartig zugrundegelegte Rechenwerk Bilanz uberhaupt ein zweckmassiges Rechnungslegungsinstrument sei, umstritten ist, ob dieses Rechenwerk gegenuber privaten Rechnungslegungsadressaten und dem Fiskus grundsatzlich gleich oder unterschiedlich zu gestalten sei. Befurworter einer Einheitsbilanz und Verfechter eigenstandiger Handels- und Steuerbilanzen stehen sich kaum versoehnbar gegenuber. Auch wenn sich der Gesetzgeber im Rahmen der Rechnungslegungsreform durch das Bilanzrichtliniengesetz 1985 klar fur die Bei- behaltung des Massgeblichkeitsprinzips entschieden hat, hat die Diskussion kaum an Scharfe verloren: Die Zukunft des Massgeblichkeitsprinzips erscheint noch kei- nesfalls gesichert.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Rechnungslegung von Unternehmen wird durch Ressourcenknappheit, Unsicherheit und Arbeitsteiligkeit des Wirtschaftens erzwungen. Die geltende Rechtsordnung fordert im Handelsrecht eine Rechnungslegung vor sich selbst und gegenuber den an der Unternehmung teilnehmenden schutzwurdigen Personen - insbesondere den Glaubigern und Eigentumern, das Steuerrecht statuiert die Rechnungslegungspflicht gegenuber dem Zwangsteilhaber Fiskus. Es stellt sich die Frage, ob Rech- nungslegung gegenuber privaten Unternehmensteilnehmern grundsatzlich in gleicher Weise erfolgen kann oder muss wie gegenuber dem Steuerglaubiger. Die Geschichte der Rechnungslegung wie auch ein Blick uber die Grenzen liefern unterschiedliche Antworten auf diese Grundsatzfrage. Historisch ist diese in Deutschland vor uber 100 Jahren eher zufallig entschieden worden, als es der Kauf- mannschaft opportun erschien, fur Zwecke der Besteuerung statt der bis dahin anzuwendenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die vom Handelsrecht bereits angewandte Bilanz zugrundezulegen. Dies war die Geburtsstunde der Massgeblich- keit der Handelsbilanz fur die Steuerbilanz und der Beginn einer nunmehr uber 1- jahrigen Entwicklung, die durch wechselseitige Einflussnahmen der Rechenwerke und durch immer wieder aufflammende Grundsatzdiskussionen gekennzeichnet ist. Kontrovers wird diskutiert, ob das gegenwartig zugrundegelegte Rechenwerk Bilanz uberhaupt ein zweckmassiges Rechnungslegungsinstrument sei, umstritten ist, ob dieses Rechenwerk gegenuber privaten Rechnungslegungsadressaten und dem Fiskus grundsatzlich gleich oder unterschiedlich zu gestalten sei. Befurworter einer Einheitsbilanz und Verfechter eigenstandiger Handels- und Steuerbilanzen stehen sich kaum versoehnbar gegenuber. Auch wenn sich der Gesetzgeber im Rahmen der Rechnungslegungsreform durch das Bilanzrichtliniengesetz 1985 klar fur die Bei- behaltung des Massgeblichkeitsprinzips entschieden hat, hat die Diskussion kaum an Scharfe verloren: Die Zukunft des Massgeblichkeitsprinzips erscheint noch kei- nesfalls gesichert.