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Das Buch bietet eine grundliche und praxisnahe Einfuhrung in das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Starkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausubenden Kunstlern. Im Vordergrund stehen dabei der Anspruch des Urhebers und Kunstlers auf angemessene Vergutung, die neuen gemeinsamen Vergutungsregeln und das Schlichtungsverfahren zwischen Urheber- und Verwerterverbanden sowie das Recht des Urhebers und Kunstlers auf eine zusatzliche Vergutung bei besonders erfolgreichen Werken. In einem Anhang sind der Text des neuen Urhebergesetzes und eine Zusammenstellung der wichtigsten amtlichen Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren abgedruckt. Das Werk wendet sich an Urheber, Kunstler, Verwerter und Unternehmen der Medienwirtschaft sowie ihre jeweiligen Verbandsvertreter, ferner an auf dem Gebiet des Urheberrechts praktisch tatige Rechtsanwalte und Richter und nicht zuletzt an Universitaten, Hochschulen und wissenschaftliche Institute, die sich mit Urheber- und Medienrecht befassen. Der Autor Prof. Dr. Christian Berger lehrt Burgerliches Recht, Zivilprozearecht und Urheberrecht an der Universitat Leipzig. Im Rahmen seiner Forschungs-, Lehr- und Vortragstatigkeit nehmen Fragen des Urheberrechts einen herausgehobenen Stellenwert ein.
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Das Buch bietet eine grundliche und praxisnahe Einfuhrung in das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Starkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausubenden Kunstlern. Im Vordergrund stehen dabei der Anspruch des Urhebers und Kunstlers auf angemessene Vergutung, die neuen gemeinsamen Vergutungsregeln und das Schlichtungsverfahren zwischen Urheber- und Verwerterverbanden sowie das Recht des Urhebers und Kunstlers auf eine zusatzliche Vergutung bei besonders erfolgreichen Werken. In einem Anhang sind der Text des neuen Urhebergesetzes und eine Zusammenstellung der wichtigsten amtlichen Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren abgedruckt. Das Werk wendet sich an Urheber, Kunstler, Verwerter und Unternehmen der Medienwirtschaft sowie ihre jeweiligen Verbandsvertreter, ferner an auf dem Gebiet des Urheberrechts praktisch tatige Rechtsanwalte und Richter und nicht zuletzt an Universitaten, Hochschulen und wissenschaftliche Institute, die sich mit Urheber- und Medienrecht befassen. Der Autor Prof. Dr. Christian Berger lehrt Burgerliches Recht, Zivilprozearecht und Urheberrecht an der Universitat Leipzig. Im Rahmen seiner Forschungs-, Lehr- und Vortragstatigkeit nehmen Fragen des Urheberrechts einen herausgehobenen Stellenwert ein.