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Akribisch und sachlich gibt das Buch Einblick in das Wirken von Staatsanwaltschaften und Gerichten in Hessen bei der Ahndung und Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen; listet auf, stellt dar, systematisiert, bringt Vergessenes zu Tage und lasst so ein umfassendes Bild juristischer Tatigkeit bei dem Versuch der Bewaltigung dieser schwierigen Problematik entstehen. Immer bleibt es dabei auch fur den Nichtjuristen verstandlich. Und es weia - ohne Kritik an der Strafjustiz zu vernachlassigen, ohne zu rechtfertigen, wo es nichts zu rechtfertigen gibt - die Schwierigkeiten aufzuzeigen, mit denen die Strafjuristen bei der Verfolgung dieser Taten zu kampfen hatten. (Aus dem Geleitwort des hessischen Justiz-Staatssekretars Herbert Landau). Von den Verbrechen in Auschwitz und dem Auschwitz-Prozess handelt eingehend ein besonderes Kapitel des Buches. Mit der von dem Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer im Auschwitz-Prozess aufgeworfenen Rechtsfrage der Annahme eines Massenverbrechens befasst sich der Verfasser ebenso wie mit der fur die Strafhohe entscheidenden Frage, waren die Angeklagten Tater oder Gehilfen ? Eingehend und kritisch geht der Verfasser, bis 1993 Leitender Oberstaatsanwalt in Darmstadt, zuletzt bis 1995 Thuringer Generalstaatsanwalt, auch auf die Richter und Staatsanwalte der Zeit nach 1945 ein. Nicht nur Richter, Staatsanwalte, Rechtsanwalte, junge Juristen, sondern vor allem auch Padagogen finden eine eingehende Darstellung der strafrechtlichen Bewaltigung der von 1933 bis 1945 begangenen NS-Gewalttaten.
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Akribisch und sachlich gibt das Buch Einblick in das Wirken von Staatsanwaltschaften und Gerichten in Hessen bei der Ahndung und Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen; listet auf, stellt dar, systematisiert, bringt Vergessenes zu Tage und lasst so ein umfassendes Bild juristischer Tatigkeit bei dem Versuch der Bewaltigung dieser schwierigen Problematik entstehen. Immer bleibt es dabei auch fur den Nichtjuristen verstandlich. Und es weia - ohne Kritik an der Strafjustiz zu vernachlassigen, ohne zu rechtfertigen, wo es nichts zu rechtfertigen gibt - die Schwierigkeiten aufzuzeigen, mit denen die Strafjuristen bei der Verfolgung dieser Taten zu kampfen hatten. (Aus dem Geleitwort des hessischen Justiz-Staatssekretars Herbert Landau). Von den Verbrechen in Auschwitz und dem Auschwitz-Prozess handelt eingehend ein besonderes Kapitel des Buches. Mit der von dem Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer im Auschwitz-Prozess aufgeworfenen Rechtsfrage der Annahme eines Massenverbrechens befasst sich der Verfasser ebenso wie mit der fur die Strafhohe entscheidenden Frage, waren die Angeklagten Tater oder Gehilfen ? Eingehend und kritisch geht der Verfasser, bis 1993 Leitender Oberstaatsanwalt in Darmstadt, zuletzt bis 1995 Thuringer Generalstaatsanwalt, auch auf die Richter und Staatsanwalte der Zeit nach 1945 ein. Nicht nur Richter, Staatsanwalte, Rechtsanwalte, junge Juristen, sondern vor allem auch Padagogen finden eine eingehende Darstellung der strafrechtlichen Bewaltigung der von 1933 bis 1945 begangenen NS-Gewalttaten.