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Netzwettbewerb und Netzzugang erweisen sich nach Aufhebung des Staatsmonopols als neue Schlusselfragen der Telekommunikation. Die Entwicklung neuer Markte und neuer Dienste vollzieht sich im Spannungsfeld von Regulierung und Wettbewerb auch und gerade auf der Netzebene. Die wichtigsten Grunde fur fortdauernde Regulierungen ergeben sich aus dem Monopolcharakter von Netzstrukturen. Gleichzeitig ist es aber das Ziel der europaischen und deutschen Telekommunikationspolitik, chancengleichen und funktionsfahigen Wettbewerb auf allen Markten und allen Stufen der Telekommunikation zu gewahrleisten oder zu schaffen. Deshalb ist der erzwungene Netzzugang nur dort zu rechtfertigen, wo dem Aufbau und Ausbau alternativer Netze unuberwindbare Hindernisse entgegenstehen. Handelt es sich aber um bestreitbare Markte , so verdient der Wettbewerb Vorrang vor der Vergemeinschaftung einer wesentlichen Einrichtung . Daraus folgt zugleich, daa Vereinbarungen uber den Zugang zu Netzen moglichen Wettbewerb, namlich Netzwettbewerb, beschranken konnen. Es sind diese Fragen, denen die Untersuchung am Beispiel des Mobilfunks nachgeht.
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Netzwettbewerb und Netzzugang erweisen sich nach Aufhebung des Staatsmonopols als neue Schlusselfragen der Telekommunikation. Die Entwicklung neuer Markte und neuer Dienste vollzieht sich im Spannungsfeld von Regulierung und Wettbewerb auch und gerade auf der Netzebene. Die wichtigsten Grunde fur fortdauernde Regulierungen ergeben sich aus dem Monopolcharakter von Netzstrukturen. Gleichzeitig ist es aber das Ziel der europaischen und deutschen Telekommunikationspolitik, chancengleichen und funktionsfahigen Wettbewerb auf allen Markten und allen Stufen der Telekommunikation zu gewahrleisten oder zu schaffen. Deshalb ist der erzwungene Netzzugang nur dort zu rechtfertigen, wo dem Aufbau und Ausbau alternativer Netze unuberwindbare Hindernisse entgegenstehen. Handelt es sich aber um bestreitbare Markte , so verdient der Wettbewerb Vorrang vor der Vergemeinschaftung einer wesentlichen Einrichtung . Daraus folgt zugleich, daa Vereinbarungen uber den Zugang zu Netzen moglichen Wettbewerb, namlich Netzwettbewerb, beschranken konnen. Es sind diese Fragen, denen die Untersuchung am Beispiel des Mobilfunks nachgeht.