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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
In dieser Bachelorarbeit wendet sich der Verfasser den baden-wurttembergischen Landraten zu. Sie und das jeweils von ihnen gefuhrte Landratsamt sind auch mit der Aufsicht uber die kreisangehoerigen Gemeinden betraut. Einen grossen Einfluss auf die Landkreisverwaltung und deren Leiter hat unter anderem durch die mittelbare Wahl des Landrats auch der Kreistag. Durchschnittlich ist in Baden-Wurttemberg jeder dritte Kreisrat ein Burgermeister. Der Landrat stellt sich folglich zum Teil den Kreisraten zur Wahl, die von der unter seiner Verantwortung stehenden Aufsichtsbehoerde kontrolliert werden. Insbesondere bei einem seine Wiederwahl anstrebenden Landrat besteht die Gefahr eines Interessenkonflikts: Die Aufsichtstatigkeit koennte seinen Ruckhalt bei den Burgermeister gefahrden und ihn zu einer nachsichtigeren Amtsfuhrung bewegen. Bei seiner Arbeit untersucht der Verfasser nach Nennung rechtlicher Grundlagen die Existenz von Interessenkonflikten des Landrats. Er stellt das von der Verfassung ermoeglichte Instrument der Unvereinbarkeit von Burgermeisteramt mit Kreisratsmandat sowie die in Deutschland mehrheitlich praktizierte Volkswahl der Landrate vor. Nach einem Blick auf andere Kommunalverfassungen werden einige Reformvorschlage auf ihre Eignung fur die Verhinderung der aufgeworfenen Interessenkonflikte untersucht. Nach einer Beschreibung des aktuellen politischen Zustandes und einem Ausblick auf zur Debatte stehende zukunftige Entwicklungen prasentiert der Verfasser das Ergebnis seiner persoenlichen Abwagung und die von ihm favorisierten Reformvorschlage.
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In dieser Bachelorarbeit wendet sich der Verfasser den baden-wurttembergischen Landraten zu. Sie und das jeweils von ihnen gefuhrte Landratsamt sind auch mit der Aufsicht uber die kreisangehoerigen Gemeinden betraut. Einen grossen Einfluss auf die Landkreisverwaltung und deren Leiter hat unter anderem durch die mittelbare Wahl des Landrats auch der Kreistag. Durchschnittlich ist in Baden-Wurttemberg jeder dritte Kreisrat ein Burgermeister. Der Landrat stellt sich folglich zum Teil den Kreisraten zur Wahl, die von der unter seiner Verantwortung stehenden Aufsichtsbehoerde kontrolliert werden. Insbesondere bei einem seine Wiederwahl anstrebenden Landrat besteht die Gefahr eines Interessenkonflikts: Die Aufsichtstatigkeit koennte seinen Ruckhalt bei den Burgermeister gefahrden und ihn zu einer nachsichtigeren Amtsfuhrung bewegen. Bei seiner Arbeit untersucht der Verfasser nach Nennung rechtlicher Grundlagen die Existenz von Interessenkonflikten des Landrats. Er stellt das von der Verfassung ermoeglichte Instrument der Unvereinbarkeit von Burgermeisteramt mit Kreisratsmandat sowie die in Deutschland mehrheitlich praktizierte Volkswahl der Landrate vor. Nach einem Blick auf andere Kommunalverfassungen werden einige Reformvorschlage auf ihre Eignung fur die Verhinderung der aufgeworfenen Interessenkonflikte untersucht. Nach einer Beschreibung des aktuellen politischen Zustandes und einem Ausblick auf zur Debatte stehende zukunftige Entwicklungen prasentiert der Verfasser das Ergebnis seiner persoenlichen Abwagung und die von ihm favorisierten Reformvorschlage.