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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (unmanned aerial systems- UAS), im Volksmund Drohnen genannt, gewinnen in vielen Wirtschaftszweigen und Anwendungsfallen zunehmend an Relevanz. Annahernd taglich liest man in Zeitungen und im Internet von innovativen Einsatzmoeglichkeiten. Doch nicht nur fur wirtschaftliche Belange koennen UAS eingesetzt werden: Insbesondere fur Behoerden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ergeben sich viele Anwendungsmoeglichkeiten. Im Rahmen des Katastrophen- und Bevoelkerungsschutzes koennen UAS aus der Luft bspw. die Einsatzkrafte mit Lagebildern unterstutzen. Zur einfacheren und effizienteren Wahrnehmung der Aufgaben wurden in der 2017 eingefuhrten Drohnen-Verordnung Sonderrechte fur BOS eingeraumt- bis dahin war der Betrieb von UAS durch BOS an eine luftverkehrsrechtliche Erlaubnis gebunden. Dennoch ist es auch BOS nicht moeglich, die ganze Bandbreite der technisch-moeglichen Innovationen zu nutzen, da die Sonderrechte durch andere luftverkehrs-, oeffentlich- und privatrechtliche Gesetze und Verordnungen beschrankt werden. Die Befreiungstatbestande des Paragraphen 21a Abs. 2 sowie 21b Abs. 1 Satz 1 LuftVO beziehen sich lediglich auf die selbigen Paragraphen und nicht weitergehend; eine Behoerde oder eine Organisation mit Sicherheitsaufgaben scheint doch nicht so frei agieren zu koennen, wie durch den Verordnungsgeber vermutlich intendiert. Es handelt sich bei diesem Buch um einen Leitfaden fur Behoerden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, der auch einen Ausblick auf kunftige supranationale Regelungen fur den Betrieb von UAS gibt. Dieser Leitfaden analysiert einerseits den Umfang der Sonderrechte und bietet andererseits BOS mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von UAS. Zudem wird aufgezeigt, welches Potential der Einsatz von UAS im Katastrophenschutz leisten kann.
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Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (unmanned aerial systems- UAS), im Volksmund Drohnen genannt, gewinnen in vielen Wirtschaftszweigen und Anwendungsfallen zunehmend an Relevanz. Annahernd taglich liest man in Zeitungen und im Internet von innovativen Einsatzmoeglichkeiten. Doch nicht nur fur wirtschaftliche Belange koennen UAS eingesetzt werden: Insbesondere fur Behoerden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ergeben sich viele Anwendungsmoeglichkeiten. Im Rahmen des Katastrophen- und Bevoelkerungsschutzes koennen UAS aus der Luft bspw. die Einsatzkrafte mit Lagebildern unterstutzen. Zur einfacheren und effizienteren Wahrnehmung der Aufgaben wurden in der 2017 eingefuhrten Drohnen-Verordnung Sonderrechte fur BOS eingeraumt- bis dahin war der Betrieb von UAS durch BOS an eine luftverkehrsrechtliche Erlaubnis gebunden. Dennoch ist es auch BOS nicht moeglich, die ganze Bandbreite der technisch-moeglichen Innovationen zu nutzen, da die Sonderrechte durch andere luftverkehrs-, oeffentlich- und privatrechtliche Gesetze und Verordnungen beschrankt werden. Die Befreiungstatbestande des Paragraphen 21a Abs. 2 sowie 21b Abs. 1 Satz 1 LuftVO beziehen sich lediglich auf die selbigen Paragraphen und nicht weitergehend; eine Behoerde oder eine Organisation mit Sicherheitsaufgaben scheint doch nicht so frei agieren zu koennen, wie durch den Verordnungsgeber vermutlich intendiert. Es handelt sich bei diesem Buch um einen Leitfaden fur Behoerden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, der auch einen Ausblick auf kunftige supranationale Regelungen fur den Betrieb von UAS gibt. Dieser Leitfaden analysiert einerseits den Umfang der Sonderrechte und bietet andererseits BOS mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung von UAS. Zudem wird aufgezeigt, welches Potential der Einsatz von UAS im Katastrophenschutz leisten kann.