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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Das moderne Genossenschaftswesen in Deutschland war vor 1933 immer demokratischen Strukturen verpflichtet und beruhte auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und Selbstverantwortung. Das galt sowohl fur die einzelnen Genossenschaften als auch fur deren Verbande. Als am 30. Januar 1933 eine nationalsozialistische Regierung in Deutschland die Macht ubernahm, zeigte sich sehr bald, dass freiheitliche Genossenschaften fur den nationalsozialistischen Ungeist Stoerfaktoren waren. Sie wurden gleichgeschaltet , d. h. mit unterschiedlichen Mitteln in das System der Diktatur eingefugt. Das Fuhrerprinzip wurde eingefuhrt. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften wurden putschartig dem gerade installierten Reichsbauernfuhrer unterworfen, die Konsumgenossenschaften kamen zum Reichsfuhrer der Deutschen Arbeitsfront und wurden 1941 aufgeloest, die Wohnungsgenossenschaften fielen den Behoerden anheim und die gewerblichen Genossenschaften und ihr Verband gingen den Weg der Selbstgleichschaltung. Ein Gesetz vom 30. Oktober 1934 zwang dann alle Genossenschaften einem von der nationalsozialistischen Regierung zugelassenen Prufungsverband beizutreten; das nannte sich Anschlusszwang . Der Autor stellt diese Entwicklung anhand von amtlichen Quellen und zeitgenoessischer Literatur im Einzelnen dar und kommt zum Ergebnis, dass dieser Anschlusszwang konstitutiver Teil der Eingliederung von Genossenschaften und ihren Verbanden in das nationalsozialistische Herrschaftssystem war. Nach 1945 waren handelnde Personen in den Verbanden, aber auch Vertreter der Rechtswissenschaft, die diese Entwicklung gestutzt und gefoerdert hatten, weiterhin im Genossenschaftswesen und in der Genossenschaftswissenschaft tatig und verhinderten die vom Bundesjustizministerium Anfang der sechziger Jahre bereits vorbereitete Aufhebung des gesetzlichen Anschlusszwanges. Das deutsche Genossenschaftswesen hat sich niemals mit seiner Verstrickung in die nationalsozialistische Diktatur auseinandergesetzt. Und so schliesst d
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Das moderne Genossenschaftswesen in Deutschland war vor 1933 immer demokratischen Strukturen verpflichtet und beruhte auf den Prinzipien der Freiwilligkeit und Selbstverantwortung. Das galt sowohl fur die einzelnen Genossenschaften als auch fur deren Verbande. Als am 30. Januar 1933 eine nationalsozialistische Regierung in Deutschland die Macht ubernahm, zeigte sich sehr bald, dass freiheitliche Genossenschaften fur den nationalsozialistischen Ungeist Stoerfaktoren waren. Sie wurden gleichgeschaltet , d. h. mit unterschiedlichen Mitteln in das System der Diktatur eingefugt. Das Fuhrerprinzip wurde eingefuhrt. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften wurden putschartig dem gerade installierten Reichsbauernfuhrer unterworfen, die Konsumgenossenschaften kamen zum Reichsfuhrer der Deutschen Arbeitsfront und wurden 1941 aufgeloest, die Wohnungsgenossenschaften fielen den Behoerden anheim und die gewerblichen Genossenschaften und ihr Verband gingen den Weg der Selbstgleichschaltung. Ein Gesetz vom 30. Oktober 1934 zwang dann alle Genossenschaften einem von der nationalsozialistischen Regierung zugelassenen Prufungsverband beizutreten; das nannte sich Anschlusszwang . Der Autor stellt diese Entwicklung anhand von amtlichen Quellen und zeitgenoessischer Literatur im Einzelnen dar und kommt zum Ergebnis, dass dieser Anschlusszwang konstitutiver Teil der Eingliederung von Genossenschaften und ihren Verbanden in das nationalsozialistische Herrschaftssystem war. Nach 1945 waren handelnde Personen in den Verbanden, aber auch Vertreter der Rechtswissenschaft, die diese Entwicklung gestutzt und gefoerdert hatten, weiterhin im Genossenschaftswesen und in der Genossenschaftswissenschaft tatig und verhinderten die vom Bundesjustizministerium Anfang der sechziger Jahre bereits vorbereitete Aufhebung des gesetzlichen Anschlusszwanges. Das deutsche Genossenschaftswesen hat sich niemals mit seiner Verstrickung in die nationalsozialistische Diktatur auseinandergesetzt. Und so schliesst d