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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Darin ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaften, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen des Arbeitgebers festgelegt. Es beinhaltet die Regelungen von der Wahl des Betriebsrats als Interessenvertretung der Arbeitnehmer uber seine Aufgaben bis zu seinen Rechten. Geregelt werden darin im Einzelnen Informations-, Anhoerungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Neben den Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sind in zahlreichen anderen Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen Rechte und Pflichten des Betriebsrates geregelt bzw. dessen Einbeziehung vorgesehen. In verschiedenen Gesetzen wird auch ausdrucklich darauf hingewiesen, dass durch die entsprechenden gesetzlichen Normen nicht die sonstigen Mitwirkungsrechte des Betriebsrates beeintrachtigt werden. Nachfolgend wird eine neue UEbersicht veroeffentlicht, die nach Sachgebieten geordnet den wesentlichen Regelungsinhalt darstellt. Die Kenntnisse dieser gesetzlichen Bestimmungen sind nicht nur deshalb notwendig, um etwaige Gesetzesverstoesse zu vermeiden, sondern vielmehr auch, um durch die Kenntnis und Befolgung der entsprechenden Vorschriften dem Ziel einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit naher zu kommen.
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Die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer regelt das Betriebsverfassungsgesetz. Darin ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Belegschaften, Betriebsrat, Gewerkschaften und Vereinigungen des Arbeitgebers festgelegt. Es beinhaltet die Regelungen von der Wahl des Betriebsrats als Interessenvertretung der Arbeitnehmer uber seine Aufgaben bis zu seinen Rechten. Geregelt werden darin im Einzelnen Informations-, Anhoerungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrats. Neben den Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sind in zahlreichen anderen Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen Rechte und Pflichten des Betriebsrates geregelt bzw. dessen Einbeziehung vorgesehen. In verschiedenen Gesetzen wird auch ausdrucklich darauf hingewiesen, dass durch die entsprechenden gesetzlichen Normen nicht die sonstigen Mitwirkungsrechte des Betriebsrates beeintrachtigt werden. Nachfolgend wird eine neue UEbersicht veroeffentlicht, die nach Sachgebieten geordnet den wesentlichen Regelungsinhalt darstellt. Die Kenntnisse dieser gesetzlichen Bestimmungen sind nicht nur deshalb notwendig, um etwaige Gesetzesverstoesse zu vermeiden, sondern vielmehr auch, um durch die Kenntnis und Befolgung der entsprechenden Vorschriften dem Ziel einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit naher zu kommen.