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Das Deutsche Rechtswoerterbuch (DRW) ist ein nutzliches Instrument fur (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit uber das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte altere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthalt somit neben juristischen Fachbegriffen alle Woerter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz fur einen Ehebruch. Ob dies nun der Muller ist, der Reichserbkammerturhuter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, AEmter und Dienstbezeichnungen werden angefuhrt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lasst. Die Woerter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklart, Beispiele fur ihre Verwendung unter Berucksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen UEberlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff fur die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederlandische, altsachsische und angelsachsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen, wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Langst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle fur sich entdeckt. Aber auch fur quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primar der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswoerterbuch von
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Das Deutsche Rechtswoerterbuch (DRW) ist ein nutzliches Instrument fur (fast) jeden historisch arbeitenden Wissenschaftler. Erfasst es doch weit uber das enge Korsett seines Namens hinaus die gesamte altere deutsche Sprache, soweit sie in weiterem Sinne rechtliche Relevanz hat. Das DRW enthalt somit neben juristischen Fachbegriffen alle Woerter der Alltagssprache, sofern sie in rechtlichen Kontexten auftreten. So wird beispielsweise das Adjektiv nackt behandelt aufgrund seiner rechtsrelevanten Bedeutung als Indiz fur einen Ehebruch. Ob dies nun der Muller ist, der Reichserbkammerturhuter oder der Sautter (Schneider): Bekannte und unbekannte Berufe, AEmter und Dienstbezeichnungen werden angefuhrt, sobald sich ein rechtlicher Kontext belegen lasst. Die Woerter werden in ihren unterschiedlichsten Bedeutungen erklart, Beispiele fur ihre Verwendung unter Berucksichtigung regionaler Besonderheiten aufgelistet. Das bearbeitete Quellencorpus reicht hierbei vom Beginn der schriftlichen UEberlieferung im 6. Jahrhundert bis etwa 1800. Der Begriff Deutsch wird zudem weit gefasst; nach der Theorie des 19. Jahrhunderts, in dem das DRW konzipiert wurde, diente er als Oberbegriff fur die gesamte westgermanische Sprachfamilie, so dass selbst die friesische, niederlandische, altsachsische und angelsachsische noch der deutschen sprache in engerm sinn zufallen, wie Jacob Grimm 1854 definiert hat. Langst haben daher neben den Rechtshistorikern die Sprachwissenschaftler das DRW als wichtige Informationsquelle fur sich entdeckt. Aber auch fur quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker und Archivare ist das DRW ein vielfach gebrauchtes Hilfsmittel. Obgleich primar der Rechtsgeschichte verhaftet, war das Deutsche Rechtswoerterbuch von