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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Definition von Besitz, sowie der Umgang mit diesem Eigentum sind gesetzlich eindeutig geregelt, so scheint es. Doch bei genauerer Betrachtung draengen sich Fragen auf. Was bedeutet es, Gewalt ueber eine Sache zu erwerben? Genuegt es, diese Sache dafuer in den Haenden zu halten? Wie ist mit Dingen zu verfahren, die nicht haltbar oder greifbar sind? Was bedeutet es, Gewalt ueber eine Sache auszuueben? Bis zu welcher Grenze darf diese Gewalt ausgeuebt werden und an welche Regeln ist das Ausueben dieser Gewalt gebunden? Wie ist mit Eigentum zu verfahren, das nur als Niessbraucher, Paechter, Mieter etc., d.h. nur "zum Teil" besessen wird oder nur ueber eine gewisse Zeit? Welche Regeln sind zu beachten beim Umgang mit solch einem Eigentum? Wie weit reicht das "nach Belieben verfahren" und inwieweit ist es ueberhaupt moeglich "andere von jeder Einwirkung aus[zu]schliessen"? Diese Fragen versucht das Eigentumsschema von Schlager und Ostrom soweit moeglich zu beantworten. In ihrem Text "Property-Rights Regimes and Natural Resources: A Conceptual Analysis" (1992) stellen die Autoren eine Eigentumsmatrix auf, anhand derer Personen gewisse Rechte und darauf aufbauend Regeln zugewiesen bekommen, je nach Position, die sie zum Eigentum einnehmen. Im Folgenden soll diese Theorie dargestellt werden. Anschliessend wird versucht, diese Matrix an einem modernen Beispiel zu testen. In einem weiteren Abschnitt werden eventuelle Unstimmigkeiten zwischen Beispiel und Theorie analysiert und diese wird kritisch reflektiert. Ein Fazit schliesst diese Arbeit ab.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Definition von Besitz, sowie der Umgang mit diesem Eigentum sind gesetzlich eindeutig geregelt, so scheint es. Doch bei genauerer Betrachtung draengen sich Fragen auf. Was bedeutet es, Gewalt ueber eine Sache zu erwerben? Genuegt es, diese Sache dafuer in den Haenden zu halten? Wie ist mit Dingen zu verfahren, die nicht haltbar oder greifbar sind? Was bedeutet es, Gewalt ueber eine Sache auszuueben? Bis zu welcher Grenze darf diese Gewalt ausgeuebt werden und an welche Regeln ist das Ausueben dieser Gewalt gebunden? Wie ist mit Eigentum zu verfahren, das nur als Niessbraucher, Paechter, Mieter etc., d.h. nur "zum Teil" besessen wird oder nur ueber eine gewisse Zeit? Welche Regeln sind zu beachten beim Umgang mit solch einem Eigentum? Wie weit reicht das "nach Belieben verfahren" und inwieweit ist es ueberhaupt moeglich "andere von jeder Einwirkung aus[zu]schliessen"? Diese Fragen versucht das Eigentumsschema von Schlager und Ostrom soweit moeglich zu beantworten. In ihrem Text "Property-Rights Regimes and Natural Resources: A Conceptual Analysis" (1992) stellen die Autoren eine Eigentumsmatrix auf, anhand derer Personen gewisse Rechte und darauf aufbauend Regeln zugewiesen bekommen, je nach Position, die sie zum Eigentum einnehmen. Im Folgenden soll diese Theorie dargestellt werden. Anschliessend wird versucht, diese Matrix an einem modernen Beispiel zu testen. In einem weiteren Abschnitt werden eventuelle Unstimmigkeiten zwischen Beispiel und Theorie analysiert und diese wird kritisch reflektiert. Ein Fazit schliesst diese Arbeit ab.