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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 15,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitaet Bonn (Lehrstuhl fuer Buergerliches Recht, Informations- und Datenrecht), Veranstaltung: Seminar im Gewerblichen Rechtsschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt den Kommerzialitaetsbegriff im deutschen und europaeischen Urheberrecht sowie dessen Entwicklung. Dabei wird zunaechst anhand frueherer Gesetze und europaeischer Richtlinien aufgezeigt, wie sich das Begriffsverstaendnis im Laufe der Zeit gewandelt hat. Schliesslich wird ein Blick auf die nationale Umsetzung der europaeischen Richtliniengesetzgebung hinsichtlich des Kommerzialitaetsbegriffes in der EU geworfen. Letzten Endes wird der Begriff und seine Verwendung in der EuGH-Rechtsprechung beurteilt und zum Ergebnis gelangt, dass kein einheitliches Begriffsverstaendnis exisiert, ein solches aber notwendig ist. Insbesondere durch die AEnderungen des UrhWissG kann der Begriff nicht mehr - wie weitgehend vertreten - schlicht mit "Gewinnerzielungsabsicht" gleichgesetzt werden. Daher macht die Arbeit im Ergebnis den Vorschlag, in der InfoSoc-Richtlinie eine Definition des Kommerzialitaetsbegriffes gesetzlich zu statuieren. Die Arbeit beschreibt Ausfluesse und Entwicklung des Begriffes der "Kommerzialitaet" im deutschen und europaeischen Urheberrecht. Sie zeigt schliesslich auf, dass kein einheitliches Begriffsverstaendnis besteht und macht daher einen Vorschlag, wie eine gesetzliche Statuierung einer Definition des Begriffes in der InfoSoc-Richtlinie aussehen koennte. Insbesondere das UrhWissG treibt die Diskussion um diesen Begriff voran.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 15,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitaet Bonn (Lehrstuhl fuer Buergerliches Recht, Informations- und Datenrecht), Veranstaltung: Seminar im Gewerblichen Rechtsschutz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit behandelt den Kommerzialitaetsbegriff im deutschen und europaeischen Urheberrecht sowie dessen Entwicklung. Dabei wird zunaechst anhand frueherer Gesetze und europaeischer Richtlinien aufgezeigt, wie sich das Begriffsverstaendnis im Laufe der Zeit gewandelt hat. Schliesslich wird ein Blick auf die nationale Umsetzung der europaeischen Richtliniengesetzgebung hinsichtlich des Kommerzialitaetsbegriffes in der EU geworfen. Letzten Endes wird der Begriff und seine Verwendung in der EuGH-Rechtsprechung beurteilt und zum Ergebnis gelangt, dass kein einheitliches Begriffsverstaendnis exisiert, ein solches aber notwendig ist. Insbesondere durch die AEnderungen des UrhWissG kann der Begriff nicht mehr - wie weitgehend vertreten - schlicht mit "Gewinnerzielungsabsicht" gleichgesetzt werden. Daher macht die Arbeit im Ergebnis den Vorschlag, in der InfoSoc-Richtlinie eine Definition des Kommerzialitaetsbegriffes gesetzlich zu statuieren. Die Arbeit beschreibt Ausfluesse und Entwicklung des Begriffes der "Kommerzialitaet" im deutschen und europaeischen Urheberrecht. Sie zeigt schliesslich auf, dass kein einheitliches Begriffsverstaendnis besteht und macht daher einen Vorschlag, wie eine gesetzliche Statuierung einer Definition des Begriffes in der InfoSoc-Richtlinie aussehen koennte. Insbesondere das UrhWissG treibt die Diskussion um diesen Begriff voran.