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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,7, Universitaet Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Der demografische Wandel macht auch vor dem groessten Arbeitgeber der Bundesrepublik, der oeffentlichen Verwaltung, keinen Halt. Diese konkurriert zunehmend mit Akteuren der privaten Wirtschaft um qualifizierte Fachkraefte, um ausscheidende Leistungstraeger qualitativ ersetzen zu koennen. Daneben bleibt es auch eine zentrale Aufgabe, bestehendes Personal in den eigenen Reihen zu halten und qualitativ weiterzubilden, die dann ausgeschiedenes Personal aus hohen Positionen nachfolgen. Vorteil hierbei ist, dass diese im Gegensatz zu externem Personal bereits an Verwaltungserfahrung verfuegen. Hierfuer muessen Bedienstete des geho-benen Dienstes einen Aufstieg in den hoeheren Dienst vollziehen. Der Aufstieg in den hoeheren Dienst in der Bundesverwaltung wird durch diverse Rechtsgrundlagen im Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit der Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Mit Veroeffentlichung der neuen Laufbahnverordnung am 07.02.2014 im Bundesgesetz- und Verordnungsblatt, wurden die neuen Bachelor- und Masterhochschulabschluesse in das Laufbahnrecht integriert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem rechtlichen Rahmen sich die zahlreichen Bundesbeamten des gehobenen Dienstes fuer einen Aufstieg in den hoeheren Dienst bewegen und welche Moeglichkeiten die "neuen" Studiengaenge hierfuer bieten. Diese Arbeit beschraenkt sich dabei auf die ?? 35 ff der Bundeslaufbahnverordnung und ausschliesslich auf die Bundesverwaltung. Auf landesrechtliche Regelungen wird hier nicht eingegangen. Diese Arbeit gliedert sich in fuenf Kapitel. Kapitel zwei behandelt die massgeblichen verfassungsrechtlichen und bundesrechtlichen Grundlagen sowie die Gruende und Entwicklung, die zu der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung fuehrten. Die grundlegenden rechtlichen Regelungen zum Aufstiegsverfahren werden in Kapitel drei abgehandelt. Dabei wird ausschliessli
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,7, Universitaet Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Der demografische Wandel macht auch vor dem groessten Arbeitgeber der Bundesrepublik, der oeffentlichen Verwaltung, keinen Halt. Diese konkurriert zunehmend mit Akteuren der privaten Wirtschaft um qualifizierte Fachkraefte, um ausscheidende Leistungstraeger qualitativ ersetzen zu koennen. Daneben bleibt es auch eine zentrale Aufgabe, bestehendes Personal in den eigenen Reihen zu halten und qualitativ weiterzubilden, die dann ausgeschiedenes Personal aus hohen Positionen nachfolgen. Vorteil hierbei ist, dass diese im Gegensatz zu externem Personal bereits an Verwaltungserfahrung verfuegen. Hierfuer muessen Bedienstete des geho-benen Dienstes einen Aufstieg in den hoeheren Dienst vollziehen. Der Aufstieg in den hoeheren Dienst in der Bundesverwaltung wird durch diverse Rechtsgrundlagen im Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit der Bundeslaufbahnverordnung geregelt. Mit Veroeffentlichung der neuen Laufbahnverordnung am 07.02.2014 im Bundesgesetz- und Verordnungsblatt, wurden die neuen Bachelor- und Masterhochschulabschluesse in das Laufbahnrecht integriert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem rechtlichen Rahmen sich die zahlreichen Bundesbeamten des gehobenen Dienstes fuer einen Aufstieg in den hoeheren Dienst bewegen und welche Moeglichkeiten die "neuen" Studiengaenge hierfuer bieten. Diese Arbeit beschraenkt sich dabei auf die ?? 35 ff der Bundeslaufbahnverordnung und ausschliesslich auf die Bundesverwaltung. Auf landesrechtliche Regelungen wird hier nicht eingegangen. Diese Arbeit gliedert sich in fuenf Kapitel. Kapitel zwei behandelt die massgeblichen verfassungsrechtlichen und bundesrechtlichen Grundlagen sowie die Gruende und Entwicklung, die zu der Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung fuehrten. Die grundlegenden rechtlichen Regelungen zum Aufstiegsverfahren werden in Kapitel drei abgehandelt. Dabei wird ausschliessli