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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Fallhausarbeit werden Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprueche aus unlauterer beziehungsweise irrefuehrender geschaeftlicher Handlung geprueft. Neben dem Begriff der Unlauterkeit ist der Begriff der geschaeftlichen Handlung im Wettbewerbsrecht von zentraler Bedeutung, da eine Unzulaessigkeit immer eine solche Handlung voraussetzt. Sie eroeffnet den Anwendungsbereich des UWG. Der Begriff der geschaeftlichen Handlung beschreibt jedes Verhalten einer Person zu Gunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschaeftsabschluss, das mit der Foerderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchfuehrung eines Vertrages ueber Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhaengt. Hier ist ohne weitere Differenzierung jedes beliebige Verhalten einer Person gemeint, es wird nicht zwischen positivem Tun und Unterlassung unterschieden, um beides als geschaeftliche Handlung erfassen zu koennen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Fallhausarbeit werden Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprueche aus unlauterer beziehungsweise irrefuehrender geschaeftlicher Handlung geprueft. Neben dem Begriff der Unlauterkeit ist der Begriff der geschaeftlichen Handlung im Wettbewerbsrecht von zentraler Bedeutung, da eine Unzulaessigkeit immer eine solche Handlung voraussetzt. Sie eroeffnet den Anwendungsbereich des UWG. Der Begriff der geschaeftlichen Handlung beschreibt jedes Verhalten einer Person zu Gunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschaeftsabschluss, das mit der Foerderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchfuehrung eines Vertrages ueber Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhaengt. Hier ist ohne weitere Differenzierung jedes beliebige Verhalten einer Person gemeint, es wird nicht zwischen positivem Tun und Unterlassung unterschieden, um beides als geschaeftliche Handlung erfassen zu koennen.