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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Philosophie - Sonstiges, Note: 2,0, Philipps-Universitaet Marburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Es stellt sich die Frage, ob die Definition von Gewalt vom Kontext abhaengig gemacht werden kann. Wann geht man Gefahr, selbst ein Verbrechen gegen die Menschenrechte zu begehen, wann ist der Einsatz solcher Gewalt legitim? "Auf seine Freiheit verzichten, heisst auf seine Menschenwuerde, Menschenrechte, selbst auf seine Pflichten verzichten." Beginnend mit Voelkermorden an den Armeniern zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts und aufbauend auf den abscheulichen Verbrechen der Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 wurden die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Zivilisation" 1946 erstmals juristisch definiert und verfolgt. Bis heute werden grauenhafte Verbrechen dieser Art aufgedeckt und verfolgt und vor dem internationalen Gerichtshof behandelt. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjaehren nicht. In Zeiten, die von Konflikten gepraegt sind, sind organisierte Praeventionsmassnahmen unabdingbar, um den Frieden gewaehrleisten und aufrechterhalten zu koennen. Angesichts schwerer Menschenrechtsverletzungen, die leider auch heute noch in erschreckendem Masse festzustellen sind, kann und darf die Weltgemeinschaft nicht untaetig bleiben und sich hinter den Prinzipien der Souveraenitaet und Neutralitaet verstecken.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Philosophie - Sonstiges, Note: 2,0, Philipps-Universitaet Marburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Es stellt sich die Frage, ob die Definition von Gewalt vom Kontext abhaengig gemacht werden kann. Wann geht man Gefahr, selbst ein Verbrechen gegen die Menschenrechte zu begehen, wann ist der Einsatz solcher Gewalt legitim? "Auf seine Freiheit verzichten, heisst auf seine Menschenwuerde, Menschenrechte, selbst auf seine Pflichten verzichten." Beginnend mit Voelkermorden an den Armeniern zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts und aufbauend auf den abscheulichen Verbrechen der Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 wurden die "Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen die Zivilisation" 1946 erstmals juristisch definiert und verfolgt. Bis heute werden grauenhafte Verbrechen dieser Art aufgedeckt und verfolgt und vor dem internationalen Gerichtshof behandelt. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjaehren nicht. In Zeiten, die von Konflikten gepraegt sind, sind organisierte Praeventionsmassnahmen unabdingbar, um den Frieden gewaehrleisten und aufrechterhalten zu koennen. Angesichts schwerer Menschenrechtsverletzungen, die leider auch heute noch in erschreckendem Masse festzustellen sind, kann und darf die Weltgemeinschaft nicht untaetig bleiben und sich hinter den Prinzipien der Souveraenitaet und Neutralitaet verstecken.