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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen (Philosophie), Veranstaltung: Praktische Philosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: An Aktualitaet ist die Diskussion um "Hate Speech" kaum zu uebertreffen: Donald Trumps Reden, die AfD im deutschen Bundestag oder die Herausforderung durch (anonyme) Hetze und Diskriminierung im Internet seien hier nur beispielhaft genannt. Nicht erst seit dem zweiten Weltkrieg fordern Hassreden uns als Gesellschaft nicht nur heraus sondern auch immer wieder auf, unsere Umwelt reflektiert zu betrachten. Dennoch stellt die Freiheit der persoenlichen Meinungsaeusserung eines der zentralen Menschenrechte dar und gilt als unabdingbar fuer das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates. Was passiert, wenn diese Freiheit beschnitten wird, zeigt ein Blick in die Geschichte schmerzlich. Aus diesem Grund ist in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, welches vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen wurde, das Recht der freien Meinungsaeusserung festgehalten. Um eine hinreichende Antwort auf die gestellte Frage geben zu koennen, wird zunaechst der aktuelle Rahmen der Begriffsdefinition und verschiedene Kategorisierungen von Hate Speech gegeben, sowie mit Beispielen veranschaulicht. Fuer wie wichtig Mill die freie Meinungsaeusserung, auch Free Speech, erachtet, wird nachfolgend deutlich, denn eine Meinung zu unterdruecken ist fuer ihn wie Raum am menschlichen Geschlecht. Daher wird im Weiteren beschrieben, auf welche Weise er sein Plaedoyer fuer freie Meinungsaeusserung ausfuehrt und die Theorie dargelegt, nach der beurteilt werden soll, ob Hate Speech nach John Stuart Mill zulaessig ist. Die Antwort folgt im naechsten Kapitel und spricht sich dafuer aus, dass Hate Speech in mehreren Aspekten nicht dem Mill'schen Verstaendnis von legitim geaeusserter Meinung entspricht. Die Gruende, die eine staatliche Regulierung regulieren legitimiere
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen (Philosophie), Veranstaltung: Praktische Philosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: An Aktualitaet ist die Diskussion um "Hate Speech" kaum zu uebertreffen: Donald Trumps Reden, die AfD im deutschen Bundestag oder die Herausforderung durch (anonyme) Hetze und Diskriminierung im Internet seien hier nur beispielhaft genannt. Nicht erst seit dem zweiten Weltkrieg fordern Hassreden uns als Gesellschaft nicht nur heraus sondern auch immer wieder auf, unsere Umwelt reflektiert zu betrachten. Dennoch stellt die Freiheit der persoenlichen Meinungsaeusserung eines der zentralen Menschenrechte dar und gilt als unabdingbar fuer das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates. Was passiert, wenn diese Freiheit beschnitten wird, zeigt ein Blick in die Geschichte schmerzlich. Aus diesem Grund ist in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, welches vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen wurde, das Recht der freien Meinungsaeusserung festgehalten. Um eine hinreichende Antwort auf die gestellte Frage geben zu koennen, wird zunaechst der aktuelle Rahmen der Begriffsdefinition und verschiedene Kategorisierungen von Hate Speech gegeben, sowie mit Beispielen veranschaulicht. Fuer wie wichtig Mill die freie Meinungsaeusserung, auch Free Speech, erachtet, wird nachfolgend deutlich, denn eine Meinung zu unterdruecken ist fuer ihn wie Raum am menschlichen Geschlecht. Daher wird im Weiteren beschrieben, auf welche Weise er sein Plaedoyer fuer freie Meinungsaeusserung ausfuehrt und die Theorie dargelegt, nach der beurteilt werden soll, ob Hate Speech nach John Stuart Mill zulaessig ist. Die Antwort folgt im naechsten Kapitel und spricht sich dafuer aus, dass Hate Speech in mehreren Aspekten nicht dem Mill'schen Verstaendnis von legitim geaeusserter Meinung entspricht. Die Gruende, die eine staatliche Regulierung regulieren legitimiere