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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Universitaet Hamburg (Fakultaet fuer Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Kontrollpolitik I - Policing, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der Bedeutung des strukturellen Machtgefaelles zwischen den Geschlechtern hat sich im Kontext haeuslicher Gewalt eine generalisierte Zuschreibung von Opferschaft an Frauen und von Taeterschaft an Maenner manifestiert. Auch auf Fachtagungen, in Publikationen, den Massenmedien sowie in der Rechtsprechung findet haeusliche Gewalt gegen Maenner allenfalls als Fussnote oder Randbemerkung Beachtung. Die hierdurch transportierte Botschaft ist der Mythos haeusliche Gewalt ist Maennergewalt. Diese Arbeit thematisiert, inwiefern Polizeiangehoerige entsprechend im Umgang mit haeuslicher Gewalt gegen Maenner geschult werden koennen. Die Polizei hat, nicht zuletzt seit Inkrafttreten des sogenannten Gewaltschutzgesetzes, das Betaetigungsfeld der Krisenintervention uebernommen und sieht sich inzwischen selbst als eine Institution, die kontextual Erstintervention betreiben muss. Dabei werden solche Dienste staerker unter der Perspektive einer Parteilichkeit fuer die jeweils schwaechere Partei und nicht unter der alleinigen Perspektive der Durchsetzung von Recht und Ordnung wahrgenommen. Haeusliche Gewalt gegen Maenner unterliegt jedoch nicht nur einem spezifischen situativ-motivationalen Kontext, sondern auch einem gesellschaftlichen, medialen sowie politischen Tabu und bedingt moeglicherweise andere Orientierungsmuster als sie im Umgang mit haeuslicher Gewalt gegen Frauen notwendig sind. Themenbezogen ist in diesem Zusammenhang aber fraglich, ob eine solche veraenderte Perspektive unter den derzeitigen Problematisierungstendenzen von Polizeiangehoerigen ueberhaupt erlernt und dadurch erwartet werden kann.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Universitaet Hamburg (Fakultaet fuer Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Kontrollpolitik I - Policing, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der Bedeutung des strukturellen Machtgefaelles zwischen den Geschlechtern hat sich im Kontext haeuslicher Gewalt eine generalisierte Zuschreibung von Opferschaft an Frauen und von Taeterschaft an Maenner manifestiert. Auch auf Fachtagungen, in Publikationen, den Massenmedien sowie in der Rechtsprechung findet haeusliche Gewalt gegen Maenner allenfalls als Fussnote oder Randbemerkung Beachtung. Die hierdurch transportierte Botschaft ist der Mythos haeusliche Gewalt ist Maennergewalt. Diese Arbeit thematisiert, inwiefern Polizeiangehoerige entsprechend im Umgang mit haeuslicher Gewalt gegen Maenner geschult werden koennen. Die Polizei hat, nicht zuletzt seit Inkrafttreten des sogenannten Gewaltschutzgesetzes, das Betaetigungsfeld der Krisenintervention uebernommen und sieht sich inzwischen selbst als eine Institution, die kontextual Erstintervention betreiben muss. Dabei werden solche Dienste staerker unter der Perspektive einer Parteilichkeit fuer die jeweils schwaechere Partei und nicht unter der alleinigen Perspektive der Durchsetzung von Recht und Ordnung wahrgenommen. Haeusliche Gewalt gegen Maenner unterliegt jedoch nicht nur einem spezifischen situativ-motivationalen Kontext, sondern auch einem gesellschaftlichen, medialen sowie politischen Tabu und bedingt moeglicherweise andere Orientierungsmuster als sie im Umgang mit haeuslicher Gewalt gegen Frauen notwendig sind. Themenbezogen ist in diesem Zusammenhang aber fraglich, ob eine solche veraenderte Perspektive unter den derzeitigen Problematisierungstendenzen von Polizeiangehoerigen ueberhaupt erlernt und dadurch erwartet werden kann.