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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deckung des Bedarfs der oeffentlichen Hand findet seit Jahrhunderten durch die Vergabe von Auftraegen statt. Neben der Bedarfsdeckung hatte dieses staatliche Handeln schon immer einen wirtschaftspolitischen Aspekt, wodurch sich im Laufe der Geschichte ein selbstaendiges Rechtsgebiet entwickelt hat. Ziel der oeffentlichen Auftragsvergabe ist es, einen Vertragspartner mittels eines wettbewerblichen, nichtdiskriminierenden und auf Gleichbehandlung basierenden Verfahrens zu finden, welches mit einem privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen wird. Das Vergaberecht erstreckt sich auf alle Vorschriften und Regeln ueber die oeffentliche Auftragsvergabe. Das oeffentliche Auftragswesen befasst sich mit den Einkaeufen der oeffentlichen Hand zur Deckung ihres Bedarfs an Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Bei den Auftraggebern handelt es sich nach ? 98 GWB um oeffentliche Auftraggeber gem. ? 99 GWB. Zu den oeffentlichen Auftraggebern gehoeren diejenigen, die unter die in ? 99 Nr. 1 - 4 GWB genannten Kategorien fallen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Deckung des Bedarfs der oeffentlichen Hand findet seit Jahrhunderten durch die Vergabe von Auftraegen statt. Neben der Bedarfsdeckung hatte dieses staatliche Handeln schon immer einen wirtschaftspolitischen Aspekt, wodurch sich im Laufe der Geschichte ein selbstaendiges Rechtsgebiet entwickelt hat. Ziel der oeffentlichen Auftragsvergabe ist es, einen Vertragspartner mittels eines wettbewerblichen, nichtdiskriminierenden und auf Gleichbehandlung basierenden Verfahrens zu finden, welches mit einem privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen wird. Das Vergaberecht erstreckt sich auf alle Vorschriften und Regeln ueber die oeffentliche Auftragsvergabe. Das oeffentliche Auftragswesen befasst sich mit den Einkaeufen der oeffentlichen Hand zur Deckung ihres Bedarfs an Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Bei den Auftraggebern handelt es sich nach ? 98 GWB um oeffentliche Auftraggeber gem. ? 99 GWB. Zu den oeffentlichen Auftraggebern gehoeren diejenigen, die unter die in ? 99 Nr. 1 - 4 GWB genannten Kategorien fallen.