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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Technische Universitaet Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Abhandlung ist es, die Eintragungsmoeglichkeit eines "dritten" Geschlechts im Personenstandsrecht auf ihre Erforderlichkeit zu ueberpruefen. Dafuer soll vorerst untersucht werden, welche rechtlichen Aktivitaeten diesbezueglich bereits erfolgt sind sowie welche Konsequenzen diese fuer den gesellschaftlich-politischen Diskurs hatten. Im Mittelpunkt steht die Pruefung der Notwendigkeit der Einfuehrung einer moeglichen dritten Geschlechtskategorie wie "inter/divers" im Personenstandsregister auf der Grundlage des Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatzes. Ferner soll eine Beurteilung dieser Massnahme auf ihre gesellschaftlich-politische Auswirkung stattfinden. Abschliessend findet eine zusammenfassende Auswertung der Autorenmeinungen zur Problematik der Intersexualitaet und wird eigene Stellung in Bezug auf aktuelle Rechtsprechung genommen. Im deutschen Recht und juristischen Diskurs ist die heterosexuelle Ausrichtung der Rechtsordnung vorherrschend. Eine dualistische Geschlechterkonzeption wurde bislang nicht angezweifelt. Allerdings existiert keine kodifizierte Norm im Grundgesetz, welche Zweigeschlechtigkeit vorschreibt. Die rege Diskussion der letzten Jahre ueber das sogenannte "dritte" Geschlecht stellt die demokratische Rechtsordnung erneut auf den Pruefstand.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Technische Universitaet Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Abhandlung ist es, die Eintragungsmoeglichkeit eines "dritten" Geschlechts im Personenstandsrecht auf ihre Erforderlichkeit zu ueberpruefen. Dafuer soll vorerst untersucht werden, welche rechtlichen Aktivitaeten diesbezueglich bereits erfolgt sind sowie welche Konsequenzen diese fuer den gesellschaftlich-politischen Diskurs hatten. Im Mittelpunkt steht die Pruefung der Notwendigkeit der Einfuehrung einer moeglichen dritten Geschlechtskategorie wie "inter/divers" im Personenstandsregister auf der Grundlage des Verhaeltnismaessigkeitsgrundsatzes. Ferner soll eine Beurteilung dieser Massnahme auf ihre gesellschaftlich-politische Auswirkung stattfinden. Abschliessend findet eine zusammenfassende Auswertung der Autorenmeinungen zur Problematik der Intersexualitaet und wird eigene Stellung in Bezug auf aktuelle Rechtsprechung genommen. Im deutschen Recht und juristischen Diskurs ist die heterosexuelle Ausrichtung der Rechtsordnung vorherrschend. Eine dualistische Geschlechterkonzeption wurde bislang nicht angezweifelt. Allerdings existiert keine kodifizierte Norm im Grundgesetz, welche Zweigeschlechtigkeit vorschreibt. Die rege Diskussion der letzten Jahre ueber das sogenannte "dritte" Geschlecht stellt die demokratische Rechtsordnung erneut auf den Pruefstand.