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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10,00, Johann Wolfgang Goethe-Universitaet Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, den Lesern einen UEberblick der steuerlichen Auswirkungen des Brexit auf Unternehmen zu verschaffen. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die Ertragssteuern, also die Einkommensteuer, Koerperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Da eine Freihandelsvereinbarung keine ertragssteuerlichen Auswirkungen hat und die UK selbst dann als Drittstaat anzusehen waere, wird im Folgenden vom worst case, also einem Austritt ohne Abkommen, ausgegangen. Am 23. Juni 2016 stimmten 51,89% der britischen Bevoelkerung fuer den Austritt des Vereinigten Koenigreichs (UK) aus der Europaeischen Union: die Geburtsstunde des Brexit. Gestuetzt auf Art. 50 II EUV hat die UK am 29. Maerz 2017, als erstes EU-Land ueberhaupt, seine Austrittserklaerung abgegeben und damit einen Praezedenzfall geschaffen. Der Austritt erfolgt entweder mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens oder, wenn es kein Abkommen gibt, zwei Jahre nach der Unterrichtung, hier also am 30. Maerz 2019. Bislang liegt eine Einigung zwischen Grossbritannien und den verbleibenden 27 EU-Staaten (EU-27) in Form eines Austrittsabkommens noch nicht vor. Allerdings legte die EU-Kommission der EU-27 am 19. Maerz 2018 den Entwurf fuer einen moeglichen Austrittsvertrag vor. Sollte eine Einigung auch bis zum 29. Maerz 2019 nicht erfolgen, so muessen EU-27 und Grossbritannien mit erheblichen Auswirkungen rechnen, deren Reichweite bis dato noch ungewiss ist. Auch im Bereich der Besteuerung werden sich die Unternehmen einer Reihe zahlreicher AEnderungen ausgesetzt sehen. Aktuell hat der deutsche Gesetzgeber mit zwei neuen Gesetzesentwuerfen versucht, die bedeutendsten Steuerrechtsfolgen unilateral abzumildern. Namentlich handelt es sich dabei um den Referentenentwurf (RefE) eines Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) sowie u
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10,00, Johann Wolfgang Goethe-Universitaet Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es, den Lesern einen UEberblick der steuerlichen Auswirkungen des Brexit auf Unternehmen zu verschaffen. Im Zentrum stehen dabei insbesondere die Ertragssteuern, also die Einkommensteuer, Koerperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Da eine Freihandelsvereinbarung keine ertragssteuerlichen Auswirkungen hat und die UK selbst dann als Drittstaat anzusehen waere, wird im Folgenden vom worst case, also einem Austritt ohne Abkommen, ausgegangen. Am 23. Juni 2016 stimmten 51,89% der britischen Bevoelkerung fuer den Austritt des Vereinigten Koenigreichs (UK) aus der Europaeischen Union: die Geburtsstunde des Brexit. Gestuetzt auf Art. 50 II EUV hat die UK am 29. Maerz 2017, als erstes EU-Land ueberhaupt, seine Austrittserklaerung abgegeben und damit einen Praezedenzfall geschaffen. Der Austritt erfolgt entweder mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens oder, wenn es kein Abkommen gibt, zwei Jahre nach der Unterrichtung, hier also am 30. Maerz 2019. Bislang liegt eine Einigung zwischen Grossbritannien und den verbleibenden 27 EU-Staaten (EU-27) in Form eines Austrittsabkommens noch nicht vor. Allerdings legte die EU-Kommission der EU-27 am 19. Maerz 2018 den Entwurf fuer einen moeglichen Austrittsvertrag vor. Sollte eine Einigung auch bis zum 29. Maerz 2019 nicht erfolgen, so muessen EU-27 und Grossbritannien mit erheblichen Auswirkungen rechnen, deren Reichweite bis dato noch ungewiss ist. Auch im Bereich der Besteuerung werden sich die Unternehmen einer Reihe zahlreicher AEnderungen ausgesetzt sehen. Aktuell hat der deutsche Gesetzgeber mit zwei neuen Gesetzesentwuerfen versucht, die bedeutendsten Steuerrechtsfolgen unilateral abzumildern. Namentlich handelt es sich dabei um den Referentenentwurf (RefE) eines Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) sowie u