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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalitaet abw. Verhalten, Note: 1,3, Universitaet Bielefeld (Fakultaet fuer Soziologie), Veranstaltung: Soziologie der Vierten (und Fuenften) Gewalt, Sprache: Deutsch, Abstract: Was waere der moderne Nationalstaat ohne ein Diskurs-stiftendes Pressewesen? Eine Frage, auf die es wohl in unserer modernen Gesellschaft keine wirkliche exakte Antwort gibt. Wir leben in einer pluralistischen Welt, in der es zur Normalitaet wurde, sich an den "Massenmedien" zu bedienen und sie als ein natuerliches oder allgegenwaertiges Informationsgut anzusehen. Die Beschreibung der "Massenmedien" mit dem Begriff der Vierten Gewalt ist in der deutschsprachigen Literatur und Forschung ein modernes Phaenomen. Grundlegende Werke sind nach dem 2. Weltkrieg von diversen Autoren aus verschiedenen Forschungsgebieten entstanden. Es ist demnach ein allumfassendes Themengebiet, das verschiedene Aspekte der vielfaeltigen Forschungsrichtungen und dessen Entwicklungen vereint. Der Begriff der Vierten Gewalt impliziert die Annahme, dass eine Kohaerenz zu den anderen drei Gewalten vorliegt. Die eigentliche Problematik, die der Vierte Gewaltbegriff vorgibt, ist die nicht vorhandene Legitimation der Gewaltausuebung durch das Staatswesen. Es gibt keine verfassungsrechtliche Definition, wer die Akteure der Vierten Gewalt darstellen und welche Aufgaben sie im Staatsapparat repraesentieren sollen. Die Definitionsentwicklung wurde nicht durch den Staatsapparat vorgegeben, sondern war ein rein rechtsphilosophischer und subjektiver Vorgang von Forschenden, die sich auf die Funktionen des Pressewesens bzw. der "Massenmedien" nach dem 2. Weltkriegs fokussierten.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalitaet abw. Verhalten, Note: 1,3, Universitaet Bielefeld (Fakultaet fuer Soziologie), Veranstaltung: Soziologie der Vierten (und Fuenften) Gewalt, Sprache: Deutsch, Abstract: Was waere der moderne Nationalstaat ohne ein Diskurs-stiftendes Pressewesen? Eine Frage, auf die es wohl in unserer modernen Gesellschaft keine wirkliche exakte Antwort gibt. Wir leben in einer pluralistischen Welt, in der es zur Normalitaet wurde, sich an den "Massenmedien" zu bedienen und sie als ein natuerliches oder allgegenwaertiges Informationsgut anzusehen. Die Beschreibung der "Massenmedien" mit dem Begriff der Vierten Gewalt ist in der deutschsprachigen Literatur und Forschung ein modernes Phaenomen. Grundlegende Werke sind nach dem 2. Weltkrieg von diversen Autoren aus verschiedenen Forschungsgebieten entstanden. Es ist demnach ein allumfassendes Themengebiet, das verschiedene Aspekte der vielfaeltigen Forschungsrichtungen und dessen Entwicklungen vereint. Der Begriff der Vierten Gewalt impliziert die Annahme, dass eine Kohaerenz zu den anderen drei Gewalten vorliegt. Die eigentliche Problematik, die der Vierte Gewaltbegriff vorgibt, ist die nicht vorhandene Legitimation der Gewaltausuebung durch das Staatswesen. Es gibt keine verfassungsrechtliche Definition, wer die Akteure der Vierten Gewalt darstellen und welche Aufgaben sie im Staatsapparat repraesentieren sollen. Die Definitionsentwicklung wurde nicht durch den Staatsapparat vorgegeben, sondern war ein rein rechtsphilosophischer und subjektiver Vorgang von Forschenden, die sich auf die Funktionen des Pressewesens bzw. der "Massenmedien" nach dem 2. Weltkriegs fokussierten.