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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,4, Fachhochschule der Saechsischen Verwaltung Meissen, Sprache: Deutsch, Abstract: Sexuelle Belaestigung wurde in Deutschland im Rahmen der "Busengrapscher-Affaere" im Jahr 1983 erstmals rechtspolitisch diskutiert. Ein Bundestagsabgeordneter der Gruenen hatte Mitarbeiterinnen der Fraktion belaestigt. Anfangs stand die OEffentlichkeit diesem Thema noch sehr zurueckhaltend gegenueber. Sexuelle Belaestigung wurde als seltenes, individuelles Fehlverhalten verstanden. Diese Auffassung war angesichts des Forschungsstands seit den 1980er Jahren nicht erklaerlich, schliesslich war bekannt, dass sexuelle Belaestigung weit verbreitet ist und dass die persoenlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen so schwerwiegend sind, dass auch rechtliche Massnahmen unverzichtbar erscheinen. Als erste umfassende Regelung zum Schutz vor sexueller Belaestigung am Arbeitsplatz trat im Juni 1994 das Beschaeftigtenschutzgesetz (BeschSchG) in Kraft. Es gewaehrte Beschwerderechte sowie Schadensersatz- und Entschaedigungsansprueche fuer die Betroffenen. Zur Umsetzung europaeischer Richtlinien wurde das BeschSchG 2006 durch das umfassendere Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgeloest. Das AGG verbietet jede Form der sexuellen Belaestigung am Arbeitsplatz und verpflichtet den Arbeitgeber, vorzubeugen und einzugreifen, wenn es zu UEbergriffen kommt. Diese Arbeit definiert zunaechst den Begriff der sexuellen Belaestigung und erlaeutert ihre Erscheinungsformen. Anschliessend werden die Reaktionsnotwendigkeiten und moeglichkeiten des Arbeitgebers auf sexuelle Belaestigung am Arbeitsplatz im Rahmen des AGG dargestellt und mithilfe aktueller Rechtsprechung umfassend beleuchtet.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,4, Fachhochschule der Saechsischen Verwaltung Meissen, Sprache: Deutsch, Abstract: Sexuelle Belaestigung wurde in Deutschland im Rahmen der "Busengrapscher-Affaere" im Jahr 1983 erstmals rechtspolitisch diskutiert. Ein Bundestagsabgeordneter der Gruenen hatte Mitarbeiterinnen der Fraktion belaestigt. Anfangs stand die OEffentlichkeit diesem Thema noch sehr zurueckhaltend gegenueber. Sexuelle Belaestigung wurde als seltenes, individuelles Fehlverhalten verstanden. Diese Auffassung war angesichts des Forschungsstands seit den 1980er Jahren nicht erklaerlich, schliesslich war bekannt, dass sexuelle Belaestigung weit verbreitet ist und dass die persoenlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen so schwerwiegend sind, dass auch rechtliche Massnahmen unverzichtbar erscheinen. Als erste umfassende Regelung zum Schutz vor sexueller Belaestigung am Arbeitsplatz trat im Juni 1994 das Beschaeftigtenschutzgesetz (BeschSchG) in Kraft. Es gewaehrte Beschwerderechte sowie Schadensersatz- und Entschaedigungsansprueche fuer die Betroffenen. Zur Umsetzung europaeischer Richtlinien wurde das BeschSchG 2006 durch das umfassendere Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgeloest. Das AGG verbietet jede Form der sexuellen Belaestigung am Arbeitsplatz und verpflichtet den Arbeitgeber, vorzubeugen und einzugreifen, wenn es zu UEbergriffen kommt. Diese Arbeit definiert zunaechst den Begriff der sexuellen Belaestigung und erlaeutert ihre Erscheinungsformen. Anschliessend werden die Reaktionsnotwendigkeiten und moeglichkeiten des Arbeitgebers auf sexuelle Belaestigung am Arbeitsplatz im Rahmen des AGG dargestellt und mithilfe aktueller Rechtsprechung umfassend beleuchtet.