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Das Recht der oeffentlichen Zugaenglichmachung nach ? 19a UrhG
Paperback

Das Recht der oeffentlichen Zugaenglichmachung nach ? 19a UrhG

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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 12, Universitaet Leipzig (Lehrstuhl fuer Buergerliches Recht, Zivilprozessrecht und Urheberrecht), Veranstaltung: Seminar zum Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass "das Internet fuer uns alle Neuland" ist, wie Frau Dr. Merkel 2013 bemerkte, kann gerne als strittige Aussage dahingestellt sein. Was jedoch zweifellos der Fall ist, dass sich mit der digitalen Revolution auch neue Rechtsprobleme eroeffnet haben, mit denen vor 30 Jahren noch keiner gerechnet haette. Um dennoch nicht den Schutz von Urhebern aus dem Blick zu verlieren, ist sowohl der europaeische als auch der deutsche Gesetzgeber gefordert den neuen Umstaenden Rechnung zu tragen. Die nachfolgende Arbeit soll sich mit dem Thema "Das Recht der oeffentlichen Zugaenglichmachung nach ? 19a UrhG" beschaeftigen. Mit dessen Einfuehrung den Urhebern ein neues Verwertungsrecht an die Hand gegeben wird, zur oeffentlichen Zugaenglichmachung von geschuetzten Werken. Wie die Entstehungsgeschichte zeigen wird, ist diese Norm jedoch nicht gaenzlich neu, sondern bestand schon vorher, wobei die Einordnung in die Verwertungsrecht schwierig gestaltete. Die sperrige Formulierung dieser Norm soll ebenfalls analysiert werden und hierbei die Frage geklaert werden, was genau unter den Rechtsbegriff "oeffentlich Zugaenglichmachen" zu verstehen ist. In einem weiteren Schritt werden die Tatbestandsmerkmal des ? 19a UrhG dargestellt. Mit denen eine genauere Abgrenzung zu anderen Verwertungsrechten des Urheberrechts vorgenommen werden kann. Das Internet bietet verschiedene Nutzungsformen, so kann man Werke mittels eines Links zugaenglich machen, oder sie via E-Mail versenden. Die rechtliche Wuerdigung dieser einzelnen Nutzungsformen, soll zumindest beispielhaft ein weiterer Bestandteil der Arbeit sein. Eine Abgrenzung zu anderen Verwertungsrechten, sowie die Darstellung der Schrankenbestimmungen, soll diese Analyse von ? 19a UrhG abrunden

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Format
Paperback
Publisher
Grin Verlag
Date
23 February 2018
Pages
32
ISBN
9783668643703

Forschungsarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 12, Universitaet Leipzig (Lehrstuhl fuer Buergerliches Recht, Zivilprozessrecht und Urheberrecht), Veranstaltung: Seminar zum Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass "das Internet fuer uns alle Neuland" ist, wie Frau Dr. Merkel 2013 bemerkte, kann gerne als strittige Aussage dahingestellt sein. Was jedoch zweifellos der Fall ist, dass sich mit der digitalen Revolution auch neue Rechtsprobleme eroeffnet haben, mit denen vor 30 Jahren noch keiner gerechnet haette. Um dennoch nicht den Schutz von Urhebern aus dem Blick zu verlieren, ist sowohl der europaeische als auch der deutsche Gesetzgeber gefordert den neuen Umstaenden Rechnung zu tragen. Die nachfolgende Arbeit soll sich mit dem Thema "Das Recht der oeffentlichen Zugaenglichmachung nach ? 19a UrhG" beschaeftigen. Mit dessen Einfuehrung den Urhebern ein neues Verwertungsrecht an die Hand gegeben wird, zur oeffentlichen Zugaenglichmachung von geschuetzten Werken. Wie die Entstehungsgeschichte zeigen wird, ist diese Norm jedoch nicht gaenzlich neu, sondern bestand schon vorher, wobei die Einordnung in die Verwertungsrecht schwierig gestaltete. Die sperrige Formulierung dieser Norm soll ebenfalls analysiert werden und hierbei die Frage geklaert werden, was genau unter den Rechtsbegriff "oeffentlich Zugaenglichmachen" zu verstehen ist. In einem weiteren Schritt werden die Tatbestandsmerkmal des ? 19a UrhG dargestellt. Mit denen eine genauere Abgrenzung zu anderen Verwertungsrechten des Urheberrechts vorgenommen werden kann. Das Internet bietet verschiedene Nutzungsformen, so kann man Werke mittels eines Links zugaenglich machen, oder sie via E-Mail versenden. Die rechtliche Wuerdigung dieser einzelnen Nutzungsformen, soll zumindest beispielhaft ein weiterer Bestandteil der Arbeit sein. Eine Abgrenzung zu anderen Verwertungsrechten, sowie die Darstellung der Schrankenbestimmungen, soll diese Analyse von ? 19a UrhG abrunden

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Paperback
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Grin Verlag
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23 February 2018
Pages
32
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9783668643703