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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Weltgeschichte - Fruehgeschichte, Antike, Note: 2,3, Humboldt-Universitaet zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit behandelt umfassend die Organisation der "Polizei" respektive der staedtischen Sicherheit in der roemischen Republik. Das 1794 in Kraft getretene "Allgemeinen Landrecht fuer die Preussischen Staaten" beinhaltet bereits den Begriff der Polizei, wie wir ihn kennen und verwenden. Neben der Polizei als Teil der Exekutiven stehen Legislative, die gesetzgebende Gewalt, und die Judikative, die gesetzsprechende Gewalt, und bilden zusammen die Glieder der Gewaltenteilung. Jeder Buerger und jede Buergerin kann von der Polizei die Bewahrung seiner/ihrer Rechte fordern. Seit dem 19. Jahrhundert kommt der Aspekt der Gefahrenabwehr hinzu und enthebt die Buerger_innen einer Gesellschaft damit vom Gebrauch der individuellen sowie kollektiven Selbsthilfe. Anfaenglich ist folglich mit Polizei keine Behoerde gemeint, sondern ein allgemeiner Zustand. Die Institution gibt es in der Antike nicht, es fehlt "eine" Polizei. Es stellt sich die Frage nun, wie man bestehendes Recht ohne einen Erzwingungsmassstab, was die Polizei im modernen Sinne ist, durchsetzen konnte und eine Ordnung im Gemeinwesen herstellte.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Weltgeschichte - Fruehgeschichte, Antike, Note: 2,3, Humboldt-Universitaet zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit behandelt umfassend die Organisation der "Polizei" respektive der staedtischen Sicherheit in der roemischen Republik. Das 1794 in Kraft getretene "Allgemeinen Landrecht fuer die Preussischen Staaten" beinhaltet bereits den Begriff der Polizei, wie wir ihn kennen und verwenden. Neben der Polizei als Teil der Exekutiven stehen Legislative, die gesetzgebende Gewalt, und die Judikative, die gesetzsprechende Gewalt, und bilden zusammen die Glieder der Gewaltenteilung. Jeder Buerger und jede Buergerin kann von der Polizei die Bewahrung seiner/ihrer Rechte fordern. Seit dem 19. Jahrhundert kommt der Aspekt der Gefahrenabwehr hinzu und enthebt die Buerger_innen einer Gesellschaft damit vom Gebrauch der individuellen sowie kollektiven Selbsthilfe. Anfaenglich ist folglich mit Polizei keine Behoerde gemeint, sondern ein allgemeiner Zustand. Die Institution gibt es in der Antike nicht, es fehlt "eine" Polizei. Es stellt sich die Frage nun, wie man bestehendes Recht ohne einen Erzwingungsmassstab, was die Polizei im modernen Sinne ist, durchsetzen konnte und eine Ordnung im Gemeinwesen herstellte.