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Projektarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Duale Hochschule Baden-Wuerttemberg, Villingen-Schwenningen, frueher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber bietet mit ? 6 Abs. 5 EStG die Moeglichkeit zur Reorganisation und Umstrukturierung von PersGes, indem einzelne WGs unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral zum BW uebertragen bzw. ueberfuehrt werden koennen. Die Darstellung der UEbertragungs- und UEberfuehrungswege von WGs zw. BV, SBV und GHV im Rahmen des ? 6 Abs. 5 EStG ist Gegenstand dieser Projektarbeit. Damit die Vorschriften des ? 6 Abs. 5 EStG nicht missbraucht werden, gibt der Fiskus bestimmte Einschraenkungen vor, die es zu beachten gilt. Diese einschraenkenden Vorschriften sind in ? 6 Abs. 5 Satz. 4 bis 6 niedergeschrieben und werden im Rahmen der Projektarbeit naeher beleuchtet. Dass die Grenzen der beguenstigten UEbertragung nach ? 6 Abs. 5 EStG nicht einheitlich ausgelegt werden, zeigt ein aktuell bestehender Disput zw. dem I. und IV Senat des BFH hinsichtlich des Transfers einzelner WGs zw. SchwesterPersGes. Diese Meinungsunterschiede, sowie die moeglichen Ausgaenge der Diskussion, werden im Rahmen der Arbeit aufgezeigt. Abschliessend wird auf die in juengster Zeit diskutierte Fragestellung, ob im Rahmen des ? 6 Abs. 5 EStG bei teilentgeltlichen UEbertragungen die sog. "strenge Trennungstheorie" oder die "modifizierte Trennungstheorie" anzuwenden ist, eingegangen. Auch hier ist sich die Rechtsprechung nicht einig. Es folgt die Gegenueberstellung der Argumentationen des X. Senats und des IV. Senats in Bezug auf die Anwendung der "strengen Trennungstheorie" und der "modifizierten Trennungstheorie" bei teilentgeltlichen UEbertragungen. Die einzelnen Auswirkungen der beiden Theorien werden anhand eines Beispiels abschliessend dargestellt.
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Projektarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Duale Hochschule Baden-Wuerttemberg, Villingen-Schwenningen, frueher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber bietet mit ? 6 Abs. 5 EStG die Moeglichkeit zur Reorganisation und Umstrukturierung von PersGes, indem einzelne WGs unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral zum BW uebertragen bzw. ueberfuehrt werden koennen. Die Darstellung der UEbertragungs- und UEberfuehrungswege von WGs zw. BV, SBV und GHV im Rahmen des ? 6 Abs. 5 EStG ist Gegenstand dieser Projektarbeit. Damit die Vorschriften des ? 6 Abs. 5 EStG nicht missbraucht werden, gibt der Fiskus bestimmte Einschraenkungen vor, die es zu beachten gilt. Diese einschraenkenden Vorschriften sind in ? 6 Abs. 5 Satz. 4 bis 6 niedergeschrieben und werden im Rahmen der Projektarbeit naeher beleuchtet. Dass die Grenzen der beguenstigten UEbertragung nach ? 6 Abs. 5 EStG nicht einheitlich ausgelegt werden, zeigt ein aktuell bestehender Disput zw. dem I. und IV Senat des BFH hinsichtlich des Transfers einzelner WGs zw. SchwesterPersGes. Diese Meinungsunterschiede, sowie die moeglichen Ausgaenge der Diskussion, werden im Rahmen der Arbeit aufgezeigt. Abschliessend wird auf die in juengster Zeit diskutierte Fragestellung, ob im Rahmen des ? 6 Abs. 5 EStG bei teilentgeltlichen UEbertragungen die sog. "strenge Trennungstheorie" oder die "modifizierte Trennungstheorie" anzuwenden ist, eingegangen. Auch hier ist sich die Rechtsprechung nicht einig. Es folgt die Gegenueberstellung der Argumentationen des X. Senats und des IV. Senats in Bezug auf die Anwendung der "strengen Trennungstheorie" und der "modifizierten Trennungstheorie" bei teilentgeltlichen UEbertragungen. Die einzelnen Auswirkungen der beiden Theorien werden anhand eines Beispiels abschliessend dargestellt.