Die "Patria Potestas" in der antiken roemischen Familie. Analyse des Wesens der vaeterlichen Gewalt und der Umsetzung des "Pater Familias"
Stephanie Muetterlein
Die “Patria Potestas” in der antiken roemischen Familie. Analyse des Wesens der vaeterlichen Gewalt und der Umsetzung des “Pater Familias”
Stephanie Muetterlein
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruehgeschichte, Antike, Note: 2,3, Universitaet Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema der "patria potestas", also der vaeterlichen Gewalt im antiken Rom, soll in dieser Hausarbeit behandelt werden. Um sich der Fragestellung, ob der "pater familias" seine uneingeschraenkte Macht ueber die Gewaltunterworfenen ausnutzte, genauer widmen zu koennen, hat die Autorin die Hausarbeit in zwei grosse Themenbereiche untergliedert. Hierbei soll vor allem die Diskrepanz zwischen juristischen Fakten und der realen Umsetzung zum Ausdruck kommen. Der erste Teil beschaeftigt sich mit dem Wesen der "patria potestas". Darin soll zu Beginn der mehr oder weniger starke Einfluss des Staates dargestellt werden. Danach kommt der Autor zur Einteilung der Familie. Nachdem auf die hiermit dominante Position des Hausvaters eingegangen wurde, folgt eine Darlegung, wie die "patria potestas" begann und wie sie ihr Ende in der Familie gefunden hat. Anschliessend folgt die gesetzliche Grundlage, welche im Zwoelftafelgesetz hinterlegt ist. Beenden werden soll der theoretische Teil mit dem Thema der Rechtsfaehigkeit und des "peculium". Wenn diese Punkte abgearbeitet sind, folgt der zweite Teil und damit die reale Umsetzung der "patria potestas". In diesem Teilbereich soll es zu Beginn um die Strenge und Haerte des Hausvaters gehen, welche oftmals hinter der gegenseitigen Sorge und Verpflichtung zuruecktrat. Anschliessend folgt ein einschlaegiges Beispiel zu dem Entscheidungsrecht des Hausvaters ueber Leben und Tod seiner Soehne. In Deutschland unterliegt der Mensch bis zu seinem 18. Lebensjahr der elterlichen Sorge. Doch schon vorher koennen Eltern keine Rechtsgeschaefte fuer das Kind allein abschliessen. Wichtige Entscheidungen werden in Einvernehmen geklaert und im Berufsleben kann man erst mit vorgeruecktem Alter eine verantwortliche Stelle annehmen. Beides war im antiken Rom anders. Maenner hatten die Moeglichkeit, bereits in jungem
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