Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf der Grundlage des Rechtsverhaltnisses der legalen Herrschaft nach Max Weber wird im Folgenden herausgearbeitet, welches Rechtsverstandnis diesem Herrschaftsmodell zugrunde liegt. Im Besonderen wird hierbei auf die Begriffe Rechtspositivismus und Antipositivismus eingegangen sowie Weber mit Autoren, welche seinem Rechtsverstandnis nahestehen, verglichen. Weiterhin soll eroertert werden, ob die Legitimitatsgeltung bei Weber auf moralphilosophisch rechtfertigbaren Grunden beruht, um Webers Modell abschliessend mit einem Theorienmodell zu vergleichen, das eine (moral-)philosophische Begrundung fur unabdingbar halt.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf der Grundlage des Rechtsverhaltnisses der legalen Herrschaft nach Max Weber wird im Folgenden herausgearbeitet, welches Rechtsverstandnis diesem Herrschaftsmodell zugrunde liegt. Im Besonderen wird hierbei auf die Begriffe Rechtspositivismus und Antipositivismus eingegangen sowie Weber mit Autoren, welche seinem Rechtsverstandnis nahestehen, verglichen. Weiterhin soll eroertert werden, ob die Legitimitatsgeltung bei Weber auf moralphilosophisch rechtfertigbaren Grunden beruht, um Webers Modell abschliessend mit einem Theorienmodell zu vergleichen, das eine (moral-)philosophische Begrundung fur unabdingbar halt.