Die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern (2006/2011). Der gescheiterte Versuch der Bildung von Regionalkreisen
Ricardo Hoffmann
Die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern (2006/2011). Der gescheiterte Versuch der Bildung von Regionalkreisen
Ricardo Hoffmann
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 2,0, Universitaet Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Betrachtet man die Verwaltungsreformen des 21. Jahrhunderts genauer, so scheint insgesamt eine Tendenz in Richtung groesserer Verwaltungseinheiten beobachtbar zu sein. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat sich aufgrund der strukturellen Herausforderungen im Jahre 2006 mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz - in seinem Kernstueck bestehend aus gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Kreisstruktur und einer Funktionalreform - fuer einen gesamtheitlichen Reformansatz entschieden. Unter anderem hat der Gesetzgeber des deutschlandweit am duennsten besiedelten Bundeslands mit der Bildung von fuenf Regional- bzw. Grosskreisen als erstes Bundesland versucht, solch ein Reformvorhaben durchzusetzen. Dabei ist er allerdings am Urteil seines Landesverfassungsgerichts in Greifswald mit Urteil vom 26. Juli 2007 gescheitert, in dem das Gesetz fuer verfassungswidrig erklaert wurde. So kritisierten die Greifswalder Verfassungsrichter in ihrem in der Wissenschaft sehr kontrovers diskutierten Urteil, dass das Verwaltungsmodernisierungsgesetz wegen des Verstosses gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht verstossen wuerde. Darueber hinaus habe der Gesetzgeber keine schonenderen Alternativen in einem notwendigen Abwaegungsprozess beruecksichtigt. Es kann ueberdies konstatiert werden, dass der Faktor "Raum" bzw. "Groesse" in Bezug auf die Neugliederung von Territorialeinheiten (hier den Landkreisen) einen besonderen Faktor einnimmt. Bei saemtlichen Eingriffen in das zuvor erwaehnte Selbstverwaltungsrecht duerfe der Fokus nicht alleinig auf der Verbesserung bzw. Einfuehrung von effizienten und effektiven Strukturen liegen, sondern muss das Wesensmerkmal der buergerschaftlich-demokratischen Entscheidungsfindung ebenso in den Abwaegungsprozess miteinbeziehen. Diese kurzen einfuehrenden Worte lassen bereits anklingen, dass Verwaltungsreformen "nicht unbedingt das einfac
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