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Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 4.0, Universitaet Zuerich (Rechtswissenschaftliches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff des Aktionaerbindungsvertrages traegt den Widerspruch in sich und dies nicht nur, weil seine Wortteile unterschiedliche sprachliche Herkunftsgeschichten aufweisen. Der Ambivalenz zwischen dem Aktionaer - das Sinnbild fuer den freiheitlich handelnden, kapitalistisch orientierten Homo oeconomicus - und der Bindung, die eine Beziehung zwischen mehreren menschlichen Wesen voraussetzt, folgt im Wortlaut das Symbol fuer die selbstverantwortlich handelnde Person schlechthin: der Vertrag. Schwerpunktmaessig befasst sich die vorliegende Arbeit mit den Beruehrungspunkten zwischen dem Aktionaerbindungsvertrag und dem Erbrecht. Dabei wird besonderes Gewicht auf den gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Aktionaerbindungsvertrag gelegt, das sogenannte "Aktionaerskonsortium", da dieses in der Rechtspraxis gegenueber dem schuldrechtlich ausgestalteten Aktionaerbindungsvertrag haeufigeren Niederschlag findet. Es werden die verschiedenen Themenbereiche Aktienrecht, Erbrecht, Persoenlichkeitsrecht und nicht zuletzt auch Vertragsrecht angeschnitten und vertieft.
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Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 4.0, Universitaet Zuerich (Rechtswissenschaftliches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff des Aktionaerbindungsvertrages traegt den Widerspruch in sich und dies nicht nur, weil seine Wortteile unterschiedliche sprachliche Herkunftsgeschichten aufweisen. Der Ambivalenz zwischen dem Aktionaer - das Sinnbild fuer den freiheitlich handelnden, kapitalistisch orientierten Homo oeconomicus - und der Bindung, die eine Beziehung zwischen mehreren menschlichen Wesen voraussetzt, folgt im Wortlaut das Symbol fuer die selbstverantwortlich handelnde Person schlechthin: der Vertrag. Schwerpunktmaessig befasst sich die vorliegende Arbeit mit den Beruehrungspunkten zwischen dem Aktionaerbindungsvertrag und dem Erbrecht. Dabei wird besonderes Gewicht auf den gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Aktionaerbindungsvertrag gelegt, das sogenannte "Aktionaerskonsortium", da dieses in der Rechtspraxis gegenueber dem schuldrechtlich ausgestalteten Aktionaerbindungsvertrag haeufigeren Niederschlag findet. Es werden die verschiedenen Themenbereiche Aktienrecht, Erbrecht, Persoenlichkeitsrecht und nicht zuletzt auch Vertragsrecht angeschnitten und vertieft.