Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / VerwaltungsR, Sprache: Deutsch, Abstract: Wasser ist ein hohes Gut. Sein Schutz hatte in Deutschland daher schon sehr fruh einen hohen Stellenrang. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat diesen Schutz verstarkt und einen Paradigmenwechsel weg vom Bewirtschaftungsansatz hin zu einem eher oekologischen Verstandnis eingelautet. Zentraler Baustein des modernen europaischen Wasserrechts sind die Bewirtschaftungsziele des Art. 4 I WRRL, in deutsches Wasserrecht umgesetzt in 27, 44 und 47 WHG. Hierzu hat der Europaische Gerichtshof am 1. Juli 2015 auf Veranlassung des Bundesverwaltungsgerichts ein Grundsatzurteil gesprochen, das vor allem mit Blick auf die Strassenentwasserung auch den Strassenbau nicht unberuhrt lassen wird. Ausserdem ist am 21. Juli 2016 eine neue Oberflachengewasserverordnung (OGewV) in Kraft getreten, die in Bezug auf die Strassenentwasserung ebenfalls Neuerungen bringt. Damit sind nicht nur schwierige fachliche Fragen, sondern auch eine ganze Reihe rechtlicher Fragen aufgeworfen. Die Niedersachsische Landesbehoerde fur Strassenbau und Verkehr (NLStBV) hatte daher im Juni 2015 die Erstellung eines Rechtsgutachtens zu diesem Themenkomplex in Auftrag gegeben. Nach Inkrafttreten der neuen Oberflachengewasserverordnung ist dieses Gutachten nochmals uberarbeitet und abschliessend fertiggestellt worden. Auf Grund mehrerer Anfragen anderer oeffentlicher Stellen und des auch sonst bekundeten hohen oeffentlichen Interesses an den Ergebnissen dieses Gutachtens hat die NLStBV Freigabe zu dessen Veroeffentlichung erteilt und konnten daher die folgenden Zeilen nun einer breiten OEffentlichkeit zur Verfugung gestellt werden. Fur wertvolle Hinweise insbesondere zu den praktischen Noeten der Strassenbaulasttrager bei der Entwasserung von Strassen sowie zu den technisch-organisatorischen Hintergrunden bedanken wir uns herzlich bei Herrn Stephan Koehler und Herrn Dr. Ulrich Kasting (beide NL
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / VerwaltungsR, Sprache: Deutsch, Abstract: Wasser ist ein hohes Gut. Sein Schutz hatte in Deutschland daher schon sehr fruh einen hohen Stellenrang. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat diesen Schutz verstarkt und einen Paradigmenwechsel weg vom Bewirtschaftungsansatz hin zu einem eher oekologischen Verstandnis eingelautet. Zentraler Baustein des modernen europaischen Wasserrechts sind die Bewirtschaftungsziele des Art. 4 I WRRL, in deutsches Wasserrecht umgesetzt in 27, 44 und 47 WHG. Hierzu hat der Europaische Gerichtshof am 1. Juli 2015 auf Veranlassung des Bundesverwaltungsgerichts ein Grundsatzurteil gesprochen, das vor allem mit Blick auf die Strassenentwasserung auch den Strassenbau nicht unberuhrt lassen wird. Ausserdem ist am 21. Juli 2016 eine neue Oberflachengewasserverordnung (OGewV) in Kraft getreten, die in Bezug auf die Strassenentwasserung ebenfalls Neuerungen bringt. Damit sind nicht nur schwierige fachliche Fragen, sondern auch eine ganze Reihe rechtlicher Fragen aufgeworfen. Die Niedersachsische Landesbehoerde fur Strassenbau und Verkehr (NLStBV) hatte daher im Juni 2015 die Erstellung eines Rechtsgutachtens zu diesem Themenkomplex in Auftrag gegeben. Nach Inkrafttreten der neuen Oberflachengewasserverordnung ist dieses Gutachten nochmals uberarbeitet und abschliessend fertiggestellt worden. Auf Grund mehrerer Anfragen anderer oeffentlicher Stellen und des auch sonst bekundeten hohen oeffentlichen Interesses an den Ergebnissen dieses Gutachtens hat die NLStBV Freigabe zu dessen Veroeffentlichung erteilt und konnten daher die folgenden Zeilen nun einer breiten OEffentlichkeit zur Verfugung gestellt werden. Fur wertvolle Hinweise insbesondere zu den praktischen Noeten der Strassenbaulasttrager bei der Entwasserung von Strassen sowie zu den technisch-organisatorischen Hintergrunden bedanken wir uns herzlich bei Herrn Stephan Koehler und Herrn Dr. Ulrich Kasting (beide NL