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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Sonstiges, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Da Kenntnisse uber das Bauplanungs- sowie das Bauordnungsrecht fur einen erfolgreichen Antrag auf Baugenehmigung unerlasslich sind, werden diese beiden Punkte im Folgenden naher beleuchtet. Vor Beginn jeglicher baulicher Massnahmen, sei es im Hoch- oder Tiefbau, sind vor allem die baurechtlichen Rahmenbedingungen zu ermitteln. Denn im Grundsatz bedarf jede bauliche Massnahme einer Zustimmung des Gesetzgebers. Neben den nutzungsbedingten, gebaudetechnischen und baukonstruktiven Planungsgrundlagen bilden die baurechtlichen Rahmenbedingungen die vierte wesentliche Saule fur die spatere Entwurfs- und Ausfuhrungsplanung. Dem Gesetzgeber stehen hierfur unterschiedliche Instrumentarien zur Verfugung. Grundsatzlich kann man das oeffentliche Baurecht mehr oder weniger gut in die beiden Bereiche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht gliedern. Sie steuern gemeinsam die Nutzung der zu Verfugung stehenden Flachen, das Mass der baulichen Nutzung und die Ausfuhrung der zu errichtenden Bauten. Insbesondere wird gefordert, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu andern und instandzuhalten sind, dass die oeffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit von Mensch und Tier sowie die naturlichen Lebensgrundlagen nicht gefahrdet werden und keine unzumutbaren Belastigungen entstehen koennen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - OEffentliches Recht / Sonstiges, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Da Kenntnisse uber das Bauplanungs- sowie das Bauordnungsrecht fur einen erfolgreichen Antrag auf Baugenehmigung unerlasslich sind, werden diese beiden Punkte im Folgenden naher beleuchtet. Vor Beginn jeglicher baulicher Massnahmen, sei es im Hoch- oder Tiefbau, sind vor allem die baurechtlichen Rahmenbedingungen zu ermitteln. Denn im Grundsatz bedarf jede bauliche Massnahme einer Zustimmung des Gesetzgebers. Neben den nutzungsbedingten, gebaudetechnischen und baukonstruktiven Planungsgrundlagen bilden die baurechtlichen Rahmenbedingungen die vierte wesentliche Saule fur die spatere Entwurfs- und Ausfuhrungsplanung. Dem Gesetzgeber stehen hierfur unterschiedliche Instrumentarien zur Verfugung. Grundsatzlich kann man das oeffentliche Baurecht mehr oder weniger gut in die beiden Bereiche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht gliedern. Sie steuern gemeinsam die Nutzung der zu Verfugung stehenden Flachen, das Mass der baulichen Nutzung und die Ausfuhrung der zu errichtenden Bauten. Insbesondere wird gefordert, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu andern und instandzuhalten sind, dass die oeffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit von Mensch und Tier sowie die naturlichen Lebensgrundlagen nicht gefahrdet werden und keine unzumutbaren Belastigungen entstehen koennen.