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Registrierungserfordernisse fur Grundstucks- und Wohnungserwerb in China
Paperback

Registrierungserfordernisse fur Grundstucks- und Wohnungserwerb in China

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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universitat Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehoerden die dingliche Rechte betreffende Rechtsanderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die OEffentlichkeit davon regelmassig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstande nicht verandert werden koenne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verandert werden koennten; wahrend die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verandert werden koenne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden koennten. Zweitens zahlten mit den Werten als Massstab die fur eine lange Zeit existierenden Sachen, die groessere Erloese bringen koennten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden koennten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemass seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsatzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwahnt, aber kaum deutlich definiert. Gamass 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts uber mehrere Fragen bezuglich der Umset

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Date
18 August 2016
Pages
36
ISBN
9783668266995

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Universitat Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Registrierung von Immobilien bezieht sich darauf, dass die staatlichen Registrierungsbehoerden die dingliche Rechte betreffende Rechtsanderung von Immobilien im Grundbuch eintragen, damit die OEffentlichkeit davon regelmassig Kenntnis nehmen kann. Vor allem sollen Definition und Umfang von Immobilien genau definiert werden. In der chinesischen Literatur werden der Begriff von Immobilien in erster Linie im Vergleich zu den beweglichen Sachen definiert. Zwischen den beweglichen und unbeweglichen Sachen gibt es folgende Unterschiede: Erstens sind die Sachen nach dem physikalischen Standard einzuordnen, und zwar, ob die Sachen physikalisch frei bewegbar sind. Nach diesem Standard beziehen die Immobilien sich darauf, dass die Position der Gegenstande nicht verandert werden koenne, oder deren Wert, Wesen und Form nach der Umstellung verandert werden koennten; wahrend die physikalische Stellung von den beweglichen Sachen einfach verandert werden koenne, oder deren Wert, Wesen und Form von der Bewegung nicht beeinflusst werden koennten. Zweitens zahlten mit den Werten als Massstab die fur eine lange Zeit existierenden Sachen, die groessere Erloese bringen koennten, zu den Immobilien; im Vergleich dazu sei der Wert von den beweglichen Sachen relativ niedriger, weil sie nicht lange verwahrt werden koennten. Nach dem verfahrensrechtlichen Massstab unterschieden sich die Immobilien von den beweglichen Sachen dadurch, ob die Rechte von den Sachen einzutragen seien. Demgemass seien die Immobilien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch rechtliches Verfahren einzutragen. Zwar wurde der Begriff von Immobilien schon in 1986 erlassenen Allgemeinen Grundsatzen des Zivilrechts der VR China (Abk. AGZ) erwahnt, aber kaum deutlich definiert. Gamass 186 der Stellungnahme des Obersten Volksgerichts uber mehrere Fragen bezuglich der Umset

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Paperback
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Grin Publishing
Date
18 August 2016
Pages
36
ISBN
9783668266995