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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 2,7, Universitat Siegen (Alte Geschichte), Veranstaltung: Recht und Gesellschaft in der roemischen Antike, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Werk de officiis beschreibt Cicero die Bedeutung der Ehe fur das roemische Staatswesen. Sie sei seminarium rei publicae , also die Keimzelle des Staates. Ihr galt demzufolge ein selbstverstandliches oeffentliches Interesse. Diese Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der Familie fur den Staat und vor allem mit der Frage, inwiefern Kaiser Augustus, mit Hilfe seiner Ehegesetzgebung, die patria potestas der roemischen Familienvater minimiert beziehungsweise ausser Kraft gesetzt hat. Schwerpunktmassig sollen hier die Beschlusse der lex Iulia de maritandis ordinibus vorgestellt und analysiert werden. Ein Problem der Authentizitat dieses Gesetzes ergibt sich daraus, dass der Gesetzestext nicht in geschlossener Form uberliefert ist, er musste hingegen aus verschiedenen literarischen Quellengattungen, sowie epigraphischem Material rekonstruiert werden. Die wichtigsten Quellen sind an dieser Stelle Kommentare spaterer, nicht augusteischer Juristen, deren Umfang Zeugnis von der rechtsalltaglichen Bedeutung der lex gibt. Die lex Iulia de maritandis ordinibus ist nach Ernst Baltrusch mit einiger Sicherheit in das Jahr 18 v. Chr. zu datieren, zusammengefasst beinhaltet sie die Pflicht zur Ehe fur alle roemischen Burger innerhalb eines bestimmten Alters und innerhalb eines bestimmten Rahmens.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Fruhgeschichte, Antike, Note: 2,7, Universitat Siegen (Alte Geschichte), Veranstaltung: Recht und Gesellschaft in der roemischen Antike, Sprache: Deutsch, Abstract: In seinem Werk de officiis beschreibt Cicero die Bedeutung der Ehe fur das roemische Staatswesen. Sie sei seminarium rei publicae , also die Keimzelle des Staates. Ihr galt demzufolge ein selbstverstandliches oeffentliches Interesse. Diese Arbeit befasst sich mit der Bedeutung der Familie fur den Staat und vor allem mit der Frage, inwiefern Kaiser Augustus, mit Hilfe seiner Ehegesetzgebung, die patria potestas der roemischen Familienvater minimiert beziehungsweise ausser Kraft gesetzt hat. Schwerpunktmassig sollen hier die Beschlusse der lex Iulia de maritandis ordinibus vorgestellt und analysiert werden. Ein Problem der Authentizitat dieses Gesetzes ergibt sich daraus, dass der Gesetzestext nicht in geschlossener Form uberliefert ist, er musste hingegen aus verschiedenen literarischen Quellengattungen, sowie epigraphischem Material rekonstruiert werden. Die wichtigsten Quellen sind an dieser Stelle Kommentare spaterer, nicht augusteischer Juristen, deren Umfang Zeugnis von der rechtsalltaglichen Bedeutung der lex gibt. Die lex Iulia de maritandis ordinibus ist nach Ernst Baltrusch mit einiger Sicherheit in das Jahr 18 v. Chr. zu datieren, zusammengefasst beinhaltet sie die Pflicht zur Ehe fur alle roemischen Burger innerhalb eines bestimmten Alters und innerhalb eines bestimmten Rahmens.