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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15,5 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen, Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine rechtsvergleichende Darstellung der Rechtskraftwirkungen im US-amerikanischen Zivilprozess und im deutschen Zivilprozess. Dabei wird hauptsachlich auf das amerikanische Institut der Res Judicata eingegangen, die durch Vergleiche zum deutschen System verdeutlicht werden. Im US-amerikanischen juristischen Sprachgebrauch ist die res judicata die Wirkung von gerichtlichen Urteilen, somit also die Rechtskraftwirkung. In dieser Arbeit soll die Rechtskraftwirkung im US- amerikanischen Zivilprozess insbesondere anhand einer rechtsvergleichenden Darstellung erklart und erlautert werden. Die Rechtsvergleichung wird zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Rechtssystem erfolgen, wobei auf die Darstellung der Wirkung der Rechtskraft innerhalb der Staaten Amerikas aufgrund des foederalen Rechtssystems nicht verzichtet werden kann. Wie grundsatzlich das amerikanische Rechtssystem eindeutig weniger dogmatisch ist als das deutsche, zieht sich auch im Bereich der Rechtskraftwirkung dieser rote Faden des case law und Richterrecht weiter durch. Die Arbeit wurde im Rahmen eines Grundlagenseminars zum Thema Ausgewahlte Fragen des US-amerikanischen Vertrags- und Verfahrensrecht verfasst und wurde mit 15,5 Punkten von 18 moeglichen Punkten bewertet.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 15,5 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen, Veranstaltung: Grundlagenseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine rechtsvergleichende Darstellung der Rechtskraftwirkungen im US-amerikanischen Zivilprozess und im deutschen Zivilprozess. Dabei wird hauptsachlich auf das amerikanische Institut der Res Judicata eingegangen, die durch Vergleiche zum deutschen System verdeutlicht werden. Im US-amerikanischen juristischen Sprachgebrauch ist die res judicata die Wirkung von gerichtlichen Urteilen, somit also die Rechtskraftwirkung. In dieser Arbeit soll die Rechtskraftwirkung im US- amerikanischen Zivilprozess insbesondere anhand einer rechtsvergleichenden Darstellung erklart und erlautert werden. Die Rechtsvergleichung wird zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Rechtssystem erfolgen, wobei auf die Darstellung der Wirkung der Rechtskraft innerhalb der Staaten Amerikas aufgrund des foederalen Rechtssystems nicht verzichtet werden kann. Wie grundsatzlich das amerikanische Rechtssystem eindeutig weniger dogmatisch ist als das deutsche, zieht sich auch im Bereich der Rechtskraftwirkung dieser rote Faden des case law und Richterrecht weiter durch. Die Arbeit wurde im Rahmen eines Grundlagenseminars zum Thema Ausgewahlte Fragen des US-amerikanischen Vertrags- und Verfahrensrecht verfasst und wurde mit 15,5 Punkten von 18 moeglichen Punkten bewertet.