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Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2,3, Martin-Luther-Universitaet Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Unterrichtsziel: Die SuS bilden sich ein eigenes Urteil, indem sie den kontroversen Standpunkt zur Gleichstellung der Frau bezueglich der Menschenrechte kennenlernen. Anschliessend dient ein Rollenspiel der Multiperspektivierung und bildet damit die Grundlage zur Beurteilung der weiblichen Emanzipation im Hinblick auf die Menschen- und Buergerrechte im Kontext der Franzoesischen Revolution aus zeitgenoessischer Sicht. Die Erklaerung der Menschen- und Buergerrechte ist noch keine dreihundert Jahre alt. Zu den wichtigsten Bausteinen zaehlten Meinungs- und Pressefreiheit und Gleichheit. Neben den Maennern haben sich auch die Frauen von Anfang an als "Menschen" im Sinne der Menschenrechtserklaerung verstanden. Jedoch musste Olympe de Gouges bereits 1790 feststellen, dass die "Buergerrechte" die Buergerinnen ausschlossen, denn Frauenrechte waren noch nicht inbegriffen. Die Menschen- und Buergerrechte galten nur fuer Maenner, bis 1794 auch nur fuer weisse Maenner. Mulatten, die indigene Bevoelkerung in den Kolonien und Schwarze waren bis ebenso von den Menschen- und Buergerrechten ausgeschlossen. Die Benachteiligung des weiblichen Geschlechts verdeutlicht sich darin, dass Frauen nicht in die Menschenrechtserklaerung 1789 integriert und in der zwei Jahre spaeter verabschiedete Verfassung lediglich als sogenannte Passivbuerger, ohne politische Gestaltungsrechte, deklariert wurden. Mit der Gegenueberstellung der Menschen- und Buergerrechte und der Erklaerung der Rechte der Frau und Buergerin erhob de Gouges darin den Vorwurf, dass der "buergerlich-revolutionaere Mann [...] weiterhin 'despotisch ueber ein Geschlecht befehlen' [wolle]. Obwohl die Tuer zur weiblichen Emanzipation im Zuge der revolutionaeren Neuordnung anfangs weit offen zu stehen schien, wurde die Hoffnung auf Gleichberechtigung im Verlaufe de
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Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2,3, Martin-Luther-Universitaet Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Unterrichtsziel: Die SuS bilden sich ein eigenes Urteil, indem sie den kontroversen Standpunkt zur Gleichstellung der Frau bezueglich der Menschenrechte kennenlernen. Anschliessend dient ein Rollenspiel der Multiperspektivierung und bildet damit die Grundlage zur Beurteilung der weiblichen Emanzipation im Hinblick auf die Menschen- und Buergerrechte im Kontext der Franzoesischen Revolution aus zeitgenoessischer Sicht. Die Erklaerung der Menschen- und Buergerrechte ist noch keine dreihundert Jahre alt. Zu den wichtigsten Bausteinen zaehlten Meinungs- und Pressefreiheit und Gleichheit. Neben den Maennern haben sich auch die Frauen von Anfang an als "Menschen" im Sinne der Menschenrechtserklaerung verstanden. Jedoch musste Olympe de Gouges bereits 1790 feststellen, dass die "Buergerrechte" die Buergerinnen ausschlossen, denn Frauenrechte waren noch nicht inbegriffen. Die Menschen- und Buergerrechte galten nur fuer Maenner, bis 1794 auch nur fuer weisse Maenner. Mulatten, die indigene Bevoelkerung in den Kolonien und Schwarze waren bis ebenso von den Menschen- und Buergerrechten ausgeschlossen. Die Benachteiligung des weiblichen Geschlechts verdeutlicht sich darin, dass Frauen nicht in die Menschenrechtserklaerung 1789 integriert und in der zwei Jahre spaeter verabschiedete Verfassung lediglich als sogenannte Passivbuerger, ohne politische Gestaltungsrechte, deklariert wurden. Mit der Gegenueberstellung der Menschen- und Buergerrechte und der Erklaerung der Rechte der Frau und Buergerin erhob de Gouges darin den Vorwurf, dass der "buergerlich-revolutionaere Mann [...] weiterhin 'despotisch ueber ein Geschlecht befehlen' [wolle]. Obwohl die Tuer zur weiblichen Emanzipation im Zuge der revolutionaeren Neuordnung anfangs weit offen zu stehen schien, wurde die Hoffnung auf Gleichberechtigung im Verlaufe de